Arbeitsprogramm 2022 der EU-Kommission umfasst Recht auf Reparatur und „Kunststoff-Paket“

Im Rahmen des European Green Deal (EGD) soll der Aktionsplan für eine schadstofffreie Umwelt (Zero Pollution Action Plan, ZPAP) vorangetrieben werden. Basis dafür ist eine Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (2. Quartal 2022), durch überarbeitete Listen von Oberflächen- und Grundwasserschadstoffen für die integrierte Wasserbewirtschaftung sowie durch eine Überarbeitung der Richtlinie über EU-Luftqualitätsvorschriften (3. Quartal 2022)

Im Klima- und Energiebereich will die Europäische Kommission die EU-Vorschriften über fluorierte Treibhausgase (2. Quartal 2022) sowie die CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge (4. Quartal 2022) überprüfen. Zudem hat die EU-Kommission einen „EU-Rahmen für die harmonisierte Messung der im Bereich Verkehr und Logistik entstehenden Treibhausgasemissionen“ im 3. und 4. Quartal 2022 angekündigt. Ein Vorschlag für ein Zertifizierungssystem für den CO2-Abbau soll ebenfalls im letzten Quartal 2022 folgen.

Vorgesehen sind auch eine Initiative für ein Recht auf Reparatur und ein „Kunststoff-Paket“. Dieses Paket sieht einen politischen Rahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe (nicht legislativ, 2. Quartal 2022), die Beschränkung von Mikroplastik (nicht legislativ, 4. Quartal 2022) und Maßnahmen zur Verringerung der Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt (legislativ, 4. Quartal 2022) vor.

Weiters sollen im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie die EU-Vorschriften für einen nachhaltigen Einsatz von Pestiziden im ersten Quartal 2022 überarbeitet werden. Darüber hinaus will die EU-Kommission eine „Strategie für das Handeln im internationalen Energiebereich“ vorlegen. Außerdem ist eine gemeinsame Mitteilung über die internationale Meerespolitik geplant.

Arbeitsprogramm folgt „One-in-one-out“-Prinzip

Mit diesem Arbeitsprogramm will sich die EU-Kommission, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, „vollumfänglich an den „One-in-one-out“-Grundsatz halten“. Diesem Ansatz zufolge sollen Belastungen durch neue EU-Vorschriften in einem Politikbereich kompensiert werden und der bürokratische Aufwand reduziert werden.

Seit geraumer Zeit kritisieren Umweltverbände die fortschreitende Deregulierung unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus. Infolge besserer Rechtsetzung würden Nachhaltigkeit und Digitalisierung weiter gefördert, hält die EU-Kommission dagegen. Demnach würden die Prinzipien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ und „standardmäßig digital“ zur Anwendung kommen.

Kritik an dem Arbeitsprogramm der EU-Kommission äußert der Europaabgeordnete Sven Giegold (Grüne/EFA, Deutschland). Aus seiner Sicht würden zahlreiche, für 2022 angekündigte Gesetzesvorschläge im Zusammenhang mit der Chemikalienstrategie fehlen. Dies umfasst die REACH-Verordnung, die Verordnung über Lebensmittelkontaktmaterialien, die Verordnung über kosmetische Mittel, die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug, die Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe, die Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer*innen gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz sowie die Richtlinie über Industrieemissionen.

EU-Kommission: Arbeitsprogramm der Kommission für 2022: Europa gemeinsam stärker machen 

Arbeitsprogramm 2022: Anhänge I bis V (u.a. neue Initiativen, REFIT-Initiativen, vorrangige anhängige Vorhaben) 

Sven Giegold: Arbeitsprogramm der EU-Kommission: Chemiewende verzögert, Kommission muss nachbessern 

Mitteilung der EU-Kommission zur EU-Chemikalienstrategie einschließlich Initiativen und Zeitplan (14.10.2020)

DNR-Steckbrief zum Zero Pollution Action Plan

DNR-Steckbrief zur One-In-One-Out-Regel

DNR-Steckbrief zur europäischen Produktpolitik

DNR: Green Deal 2022: ein Recht auf Reparatur, CO2-Standards für Lkws, Luftqualität...