Arbeitsprogramm der Kommission: Keine Priorität für Umweltpolitik

Die EU-Kommission hat am Dienstag ihr Arbeitsprogramm für 2018 vorgelegt. Das EU-Parlament und der Ministerrat streiten um den Gesamthaushaltsplan 2018. Umweltpolitische Themen haben im Arbeitsprogramm keine Priorität, werden allerdings im Anhang zu langfristigeren Plänen genannt.

In ihrer „Agenda für ein enger vereintes, stärkeres und demokratischeres Europa“ setzt die EU-Kommission nach eigenen Angaben zwei Schwerpunkte. Zum einen will die Juncker-Kommission ihre Arbeit zu den zehn Prioritäten abschließen. Entsprechende legislative Maßnahmen sollen spätestens bis Mai 2018 erscheinen, damit der Gesetzgebungsprozess noch vor den Europawahlen im Juni 2019 abgeschlossen werden kann.

Zum anderen werden langfristige Initiativen für die Zeit bis 2025 und darüber hinaus vorgestellt. Im Anhang I werden unter anderem genannt:

-  Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft: 4. Quartal 2017

-  Mehrjähriger Finanzrahmen: umfassender Vorschlag im 2. Quartal 2018 erwartet

-  Eine nachhaltige Zukunft Europas: Diskussionspapier zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung für das 2. Quartal 2018 angekündigt

-  Zukunft der Energie- und Klimapolitik: Mitteilung über die zukünftige EU-Klima- und Energiepolitik, einschließlich des Euratom-Vertrags im 2. Quartal 2018

-  Umsetzung der Strategie „Handel für alle“: Abschluss von Freihandelsabkommen mit Japan, Singapur und Vietnam, Fortsetzung der Verhandlungen mit Mexiko und Mercosur sowie mit Australien und Neuseeland, sobald der Rat die von der Kommission empfohlenen Mandate gebilligt hat

Am Mittwoch stimmte das Plenum des EU-Parlaments über den Gesamthaushaltsplan 2018 ab. Nach dem Willen der EU-Abgeordneten soll der nächste Haushalt auf rund 162 Milliarden Euro Verpflichtungsermächtigungen sowie auf rund 147 Milliarden Euro Zahlungsermächtigungen aufgestockt werden. Vorgeschlagene Kürzungen des Ministerrats sollen rückgängig gemacht werden.

Der Rat wies am gleichen Tag die Entscheidung des Parlaments als inakzeptabel zurück. Die Erhöhung des EU-Haushalts könnten die EU-Mitgliedstaaten nicht mittragen.

Die Differenzen beider EU-Organe sollen in einem dreiwöchigen Schlichtungsverfahren bis zum 20. November ausgeräumt werden. Nach Aussagen des Rats kommt der Schlichtungsausschuss am 6. und 17. November zusammen.

 

DNR: Arbeitsprogramm der EU-Kommission und EU-Haushaltsplan 2018