Arche Noah: Patentrechtsnovelle

Der österreichische Ministerrat hat mit seiner Regierungsvorlage zur Novellierung des Patentgesetzes wichtige Präzisierungen zu Patenten auf Leben beschlossen. Der Beschluss ist ein wichtiges Signal an die EU und das Europäische Patentamt. Das Patentrecht darf nicht dazu missbraucht werden, den Saatgutmarkt immer weiter zu monopolisieren. Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung sind in Europa eigentlich nicht patentierbar. In der Praxis des Europäischen Patentamts werden aber aufgrund von Schlupflöchern im Patentrecht trotzdem Patente erteilt.

In der Novelle des Patentgesetzes, die auch das neue „Europäische Einheitspatent“ umsetzt, wird nun die Definition von „im Wesentlichen biologischen Verfahren der Züchtung von Pflanzen und Tieren“ ergänzt, die von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen sind jetzt sämtliche klassische Züchtungsverfahren (Verfahren ohne den Einsatz von Gentechnik). Somit könnten sowohl die Patente auf Braugerste und Bier, als auch das Salat-Patent („nicht zielgerichtete Mutagenese“) oder das Mais-Patent (Nutzung von „in der Natur stattfindenden, zufälligen Genveränderungen“) in Österreich nicht mehr erteilt werden. Zudem wird die Wirkung von Patenten auf gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere eingeschränkt, damit die Arbeit heimischer Züchter:innen nicht behindert wird.

Die österreichische Umweltministerin Leonore Gewessler hat sich in den letzten Jahren gegen Patente auf Pflanzen und Tiere stark gemacht, Österreich hat sich auf europäischer Ebene immer wieder für einen wirksamen Ausschluss von der Patentierbarkeit eingesetzt. Der Beschluss der Patentrechtsnovelle soll nun die internationale Diskussion vorantreiben, denn letztendlich ist eine Änderung auf europäischer Ebene notwendig, um die Erteilung von Patenten auf Leben wirksam zu verhindern. 

 

Patentrechtsnovelle schränkt Patente auf Leben klar ein