Arche Noah: EU-Saatgutrecht - Forderung nach Verbesserungen
Gemeinsam fordern sie dringende Verbesserungen beim EU-Saatgutrecht, das am 9. und 10. Dezember 2024 bei der nächsten Ratssitzung auf der Tagesordnung steht. „Der aktuelle Gesetzesvorschlag bedroht die Vielfalt unserer Kulturpflanzen sowie das Recht unserer Bäuer:innen auf ihr eigenes Saatgut massiv“, warnen die Organisationen, gemeinsam mit über 160.000 Bürger:innen aus ganz Europa, die die Petition „Hoch die Gabeln für die Vielfalt“ (www.hochdiegabeln.at) unterschrieben haben. Die unterzeichnenden 139 Organisationen sind zivilgesellschaftliche und bäuerliche Initiativen, regionale Saatgut-Betriebe sowie Naturschutz- und Entwicklungsorganisationen. Aus Österreich unterstützen elf Organisationen den Appell: ARCHE NOAH, BirdLife, Brot für die Welt, Demeter, Die Umweltberatung, Dreikönigsaktion, Erde und Saat, FIAN, Global 2000, Sortenwerkstatt und Welthaus Diözese Graz-Seckau. Die Organisationen erheben vier Forderungen zum neuen EU-Saatgutrecht: Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der lokal angepassten Kulturpflanzenvielfalt muss oberste Priorität haben! Völkerrecht sichern: Ernte, Weitergabe, Tausch und Verkauf von eigenem Saatgut müssen für Bäuer:innen und Gärtner:innen legal möglich sein! Die Vermarktung von vielfältigen und lokal angepassten Sorten durch regionale Saatgut-Produzent:innen muss erleichtert werden! Neu zugelassene Sorten dürfen nicht von Pestiziden oder synthetischen Düngemitteln abhängig sein!
Gefahr für die europäische Landwirtschaft
Der vorliegende Vorschlag der EU-Kommission gefährdet die europäische Landwirtschaft. Erstmals sollen Aktivitäten zur Rettung seltener Sorten wie die Weitergabe von Edelreisern seltener Apfelbäume oder von Saatgut gefährdeter Bohnen-Sorten als „Vermarktung“ reguliert werden. „Quer durch Europa engagieren sich Gärtner:innen und Bäuer:innen oft ehrenamtlich für die Rettung der Vielfalt für künftige Generationen. Diese Menschen leisten viel für unsere Ernährungssicherheit. Dafür werden sie mit komplexen Vorschriften bestraft, die für den kommerziellen Saatgut-Markt gedacht sind“, sagt Magdalena Prieler, Expertin für Saatgutpolitik bei ARCHE NOAH. Auch das im Völkerrecht verankerte Menschenrecht von Bäuer:innen, ihr eigenes Saatgut weiterzugeben, wird durch den Gesetzesentwurf eingeschränkt. „Lokales, angepasstes Saatgut sichert vor allem in Zeiten des Klimawandels die Absicherung von Ernten, da es meist viel trockenheitsresistenter ist und keine zusätzlichen Kosten für den Kauf oder auch notwendige Düngemittel entstehen. Es sichert das Überleben der ländlichen Bevölkerung im globalen Süden“ sagt Mag. Sigrun Zwanzger, Geschäftsführer-Stellvertreterin, Welthaus der Diözese Graz-Seckau.
Hintergrund: EU-Saatgutrecht in der Diskussion
Die EU-Kommission hat im Juli 2023 einen Entwurf für eine Neuregelung der Erzeugung und Vermarktung von Saatgut und Vermehrungsmaterial vorgelegt. Im April 2024 forderte das EU-Parlament Verbesserungen, um landwirtschaftliche Vielfalt und bäuerliche Rechte zu schützen. Die Beratungen der Landwirtschafts-Minister:innen dauern noch an. Erst nach einem Beschluss im Agrar-Rat starten die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament voraussichtlich im Frühjahr 2025. „Vielfältiges Saatgut ist gerade für die Bio-Landwirtschaft im Hinblick auf hofeigene bzw. standortangepasste Sorten und der damit verbundenen Resilienz von essentieller Bedeutung. Diese Vielfalt darf nicht durch neue Regulierungen oder überbordende Bürokratie gefährdet werden“, kommentiert Ing. Matthias Böhm, Obmann der Initiative Erde & Saat.