Arche Noah: Weichenstellung für Saatgutverkehrsrecht

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Zur Zeit wird das Saatgutverkehrsrechts der Europäischen Union überarbeitet. Zwölf Richtlinien sollen durch eine neue Verordnung ersetzt werden. Saatgut-Erhaltungsorganisationen in Österreich fürchten Gefahr für Biodiversität und traditionelle Lebensmittel.

Die neue Verordnung soll die Regelungen für das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von landwirtschaftlichen Kulturen, Gemüse, Obst, Reben und Forst-Arten weiter vereinheitlichen. Der endgültige Verordnungsentwurf wird in den kommenden Wochen dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Begutachtung vorgelegt. Bereits im Juli und November des letzten Jahres gelangten inoffizielle Verordnungsentwürfe an die Öffentlichkeit.

Arche Noah, der Verein für die Erhaltung und Verbreitung der Kulturpflanzenvielfalt, sieht diese Entwürfe als eine Gefahr für die Sortenvielfalt. „Die Ausnahmeregelungen für seltene Sorten bleiben restriktiv und zum Schutz der Sortenvielfalt unzureichend. Die Vermarktungsvorschriften für Obstpflanzgut könnten drastisch strenger werden. Und im Gegensatz zu früher soll in Zukunft Vermehrungsmaterial aller Pflanzenarten – von Anis bis Weide - nur mehr unter Auflagen weitergegeben werden dürfen.“

Zwar wird altes und seltenes Saatgut nicht verboten, aber „die Regeln für die Vermarktung von Saatgut und Pflanzgut sollen wesentlich aufwändiger und bürokratischer werden, sodass zu erwarten ist, dass Sortenspezialitäten aus ökonomischen Gründen nicht mehr auf den Markt gebracht werden“, kritisiert Arche Noah. Außerdem können „auf breiter genetischer Basis beruhende Getreidesorten aufgrund der restriktiven Kriterien nicht amtlich zugelassen werden und werden daher de facto vom Markt verbannt“.

Der Verein Arche Noah hat ein Factsheet über die Reform des Saatgutverkehrsrechts veröffentlicht, das weitere Informationen liefert und auf der Webseite von Arche Noah als Download gratis zur Verfügung steht.

Arche Noah-Factsheet: Fragen und Antworten zur Reform des EU-Saatgutverkehrsrechts