Auflösung der Umweltsenats: Ministerrat beschließt UVP-Novelle

Umweltrecht

Im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 wird der Umweltsenat mit 1. Jänner 2014 aufgelöst und seine Kompetenzen werden auf das Bundesverwaltungsgericht übertragen. Um einen reibungslosen Übergang und den Fortbestand der Verfahrensvorschriften und Rechtsschutzstandards zu garantieren, hat der Ministerrat am Dienstag, 9. April 2013, Anpassungen des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes (UVP-G) beschlossen.

Die UVP-Novelle sieht vor, dass auch in Zukunft das Bundesverwaltungsgericht bei Beschwerdeverfahren in UVP-Angelegenheiten in Senaten entscheidet und auf bereits bestehende Sonderverfahrensbestimmungen, wie das Heranziehen von Sachverständigen der Länder, zurückgreifen kann, beichtet das Lebensministerium. „Außerdem bleiben Berufungs- und Beschwerdemöglichkeiten in Form eines Beschwerderechts beim Bundesverwaltungsgericht und eines Revisionsrechts beim Verwaltungsgerichtshof erhalten. Dadurch werden insbesondere die rechtlichen Möglichkeiten von UmweltanwältInnen, Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen garantiert.“

Lebensministerium Pressemitteilung