Barbara Goby: "Rechtsschutzmotor Aarhus-Konvention gebremst "

Umweltrecht

In der Ausgabe 4/2015 der Zeitschrift „umwelt aktuell“ schreibt Barbara Goby, Umweltjuristin beim Umweltdachverband Österreich, über die Entscheidung des EU-Gerichtshofes in Bezug auf die Einschränkung der Klagerechte von Umweltorganisationen auf EU-Ebene.

Nach dem Übereinkommen von Aarhus ist es der Öffentlichkeit erlaubt, „Handlungen“, die gegen Umweltrecht verstoßen, vor Gericht anzufechten. Für den EU-Gesetzgeber sind darunter aber nur Maßnahmen des Umweltrechts „zur Regelung des Einzelfalls“ zu verstehen. Laut Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 13. Jänner 2015 ist diese Beschränkung zulässig.

Barbara Goby nimmt in ihrem Artikel zu dieser Entscheidung Stellung. Der Artikel steht auf der Webseite des EU-Umweltbüros als Download zur Verfügung.

EU-Umweltbüro: Rechtsschutzmotor Aarhus-Konvention gebremst