Baugenehmigung am Piz Val Gronda verstößt gegen EU-Recht
Natur & Biodiversität, Umweltrecht
"Die in dieser Woche erteilte seilbahnrechtliche Genehmigung für die skitechnische Erschließung des Piz Val Gronda in der Seilbahnmetropole Ischgl ist nicht nur eine gewaltige Ohrfeige für alle naturschutzfachlichen Bemühungen der NGOs und der EU-Kommission, diesen wertvollen Lebensraum langfristig zu sichern, sondern auch ein unfassbarer gesetzeswidriger Verwaltungsakt von Verkehrsministerin Doris Bures gegen die geltende EU-Rechtslage", urteilen Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes, und Peter Haßlacher vom Oesterreichischen Alpenverein über die nun erfolgte seilbahnrechtliche Bewilligung für das heftig umstrittene Groß-Bauprojekt in Tirol.Die EU-Kommission wies in ihrem Brief Ende 2012 eindeutig auf die Gefährdung des prioritären Lebensraumtypus "7240 - Alpine Pionierformationen des Caricion bicoloris-atrofuscae" an den Hängen des Piz Val Gronda durch den geplanten Seilbahnbau und die Erweiterung des Skigebiets Ischgl hin, informiert der Umweltdachverband. Bundesministerin Bures sei vor einigen Wochen eindrücklich ersucht worden, das seilbahnrechtliche Verfahren am Piz Val Gronda bis zur rechtsverbindlichen Klärung des weiteren Ausweisungsbedarfs als Natura 2000-Gebiet auszusetzen.
"Wir haben Bures ausdrücklich und schriftlich auf die Konsequenzen ihres rechtswidrigen Handels hingewiesen. Die Ministerin hat in ihrer einsamen technokratischen Entscheidung jedoch in keiner Weise auf die Proteste der NGOs reagiert und verweigert jegliches Gespräch. Da Bures mit ihrem rechtswidrigen Seilbahn-Baubescheid gegen die ständige Judikatur des EuGH verstoßen hat, ist sie zur Verantwortung zu ziehen", sagt Heilingbrunner, der mit EU-Schadenersatzzahlungen gegen die Republik Österreich rechnet.