Bericht der EU-Kommission über die Europäische Bürgerinitiative
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
In den vergangenen drei Jahren haben sich schätzungsweise sechs Millionen Bürger an einer Europäischen Bürgerinitiative beteiligt. Die Bürgerinitiative, eine Art Volksbegehren auf EU-Ebene, ist das Instrument, mit dem die Bürgerinnen und Bürger Europas den EU-Gesetzgeber unmittelbar mit Themen befassen können, die ihnen am Herzen liegen.Die Europäische Kommission zieht mit einem am 31. März 2015 veröffentlichten Bericht eine erste Bilanz der Erfahrungen mit diesem Instrument, das seit 1. April 2012 in Kraft ist.
Wie dem Bericht zu entnehmen ist, wurden in den vergangenen drei Jahren 51 Bürgerinitiativen bei der Kommission zur Registrierung angemeldet. 31 von ihnen wurden registriert, weil die Voraussetzung einer Kommissionszuständigkeit erfüllt war. Bislang haben 3 Initiativen die Schwelle von einer Million Unterschriften („Unterstützungsbekundungen“) erreicht. Bei 12 Initiativen ist die Frist für die Sammlung von Unterstützungsbekundungen abgelaufen, ohne dass die notwendige Mindestzahl an Unterschriften erreicht wurde. Bei drei Initiativen läuft die Frist noch, und die übrigen 10 wurden von den Organisatoren zurückgezogen.
Eine Bürgerinitiative, die von der Kommission nicht als Europäische Bürgerinitiative anerkannt wurde, ist die Bürgerinitiative gegen TTIP.
Die OrganisatorInnen führten diese Befragung deshalb selbstständig – aber nach den offiziellen Kriterien der EU – durch.
Dieser selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“ haben sich europaweit rund 350 Organisationen angeschlossen. Über 1,6 Millionen Europäerinnen und Europäer haben bisher unterschrieben, auch jetzt kann man die Bürgerinitiative mit einer Unterschrift noch unterstützen.
Am 10. November 2014 haben außerdem mehr als 290 Bürgerorganisationen aus ganz Europa Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegen die Nicht-Zulassung der Bürgerinitiative eingereicht. Die Europäische Kommission hatte den am 15. Juli 2014 gestellten Antrag auf Registrierung der EBI am 11. September abgelehnt. Sie stützte sich dabei auf zwei Hauptargumente: Das Verhandlungsmandat zu TTIP sei ein interner Vorbereitungsakt und kein Rechtsakt mit Wirkung auf die Bürgerinnen und Bürger. Außerdem könne eine EBI nur positiv formuliert werden, also darauf hinwirken, einen Rechtsakt zu erlassen, nicht aber einen solchen zu unterlassen. Beide Begründungen sind nach Ansicht der Initiatoren nicht stichhaltig.
EU-Kommission Pressemitteilung
TTIP unfairHandelbar - Bürgerinitiative
Bericht über die Bürgerinitiative (Englisch)