Berlakovich: Amtsbeschwerdeverfahren Kleinwasserkraftwerk – Schwarze Sulm

Wasser, Meere & Fischerei

„Bundesminister Niki Berlakovich hat die Konsequenzen aus den unentschuldbaren Fehltritten der Steirischen Landesverwaltung gezogen und als oberste Wasserrechtsbehörde den rechtswidrig erteilten Bescheid für den Bau des Kleinwasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm an den Verwaltungsgerichtshof verwiesen“, informiert der Umweltdachverband.

Am 4. September 2013 hat das Amt der Steiermärkischen Landesregierung „entgegen der eindeutigen Anweisungen der obersten Wasserrechtsbehörde gestützt auf § 21a Wasserrechtsgesetz einen positiven Wasserrechtsbescheid erlassen und damit die klaren Vorgaben des Wasserrechts, der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Anweisungen des Ministeriums missachtet.“

Einen Tag vor Ablauf der Beschwerdefrist hat Umweltminister Nikolaus Berlakovich gestern, Dienstag, ein Amtsbeschwerdeverfahren gegen den Bescheid eingeleitet. „Die anhängigen Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission können somit vorerst ausgesetzt werden. Mögliche Strafzahlungen sind damit einstweilen vom Tisch“, sagt der ehrenamtliche Präsident des Umweltdachverbandes, Gerhard Heilingbrunner.

Umweltdachverband Pressemitteilung