BfR: „Natürlich“ ist nicht immer „sicher“

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), ein Beratungsgremium der deutschen Bundesregierung zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien-, und Produktsicherheit, veröffentlichte Ende April ein Wissenschaftsheft, in dem ausgewählte Pflanzen und deren Verwendung bei der Lebensmittelherstellung gesundheitlich bewertet werden.

„In den vergangenen Jahren stieg das Interesse, neue Pflanzen in Lebensmitteln, insbesondere in Nahrungsergänzungsmitteln zu verwenden, und alte Kulturpflanzen wurden neu entdeckt. Diesen Pflanzen werden oft Wirkungen zugesprochen, die mit dem Gehalt an sekundären Pflanzeninhaltsstoffen begründet werden. Abhängig von der Menge und den Begleitstoffen in Extrakten und Zubereitungen können diese Stoffe aber auch toxisch wirken. „In vielen Fällen werden Pflanzen und pflanzliche Zubereitungen in Lebensmitteln vor der Vermarktung behördlicherseits nicht auf gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft“, sagt BfR-Präsident Andreas Hensel.“
Insgesamt 16 Pflanzen wurden in dem neuen Wissenschaftsheft analysiert, darunter Gojibeeren, Schlafbeeren, Schlangenwurzeln, Aztekensalbei und Yohimberinde.

Der Bericht gibt einen „Überblick über die Aktivitäten auf dem Gebiet der Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen in Lebensmitteln und das Vorgehen bei der Bewertung der ausgewählten Pflanzenteile.“

Die Bewertungen sollen unter anderem Lebensmittelbehörden als Grundlage für die Beurteilung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmitteln dienen.

BfR Pressemitteilung
Wissenschaftsheft (pdf)