Bienengesundheit: EU-weite Beschränkungen für Pestizide ab 1. Dezember in Kraft

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Die Kommission nahm am 24. Mai 2013 eine Maßnahme zur Beschränkung des Einsatzes von drei Pestiziden (Clothianidin, Imidacloprid und Thiametoxam) an, die zur Gruppe der Neonicotinoide gehören, da diese Pflanzenschutzmittel die Honigbienen gefährden. Die Beschränkung wird am 1. Dezember 2013 in Kraft treten.

Die Beschränkung gilt vorerst für maximal zwei Jahre, danach soll sie neu evaluiert werden.

Die Mitgliedstaaten müssen ihre bestehenden Zulassungen widerrufen oder ändern, um bis zum 30. September 2013 den EU-Beschränkungen nachzukommen. Sie können den Verbrauch vorhandener Bestände bis höchstens zum 30. November 2013 zulassen. Die nationalen Behörden sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Beschränkungen eingehalten werden.

Die Umweltschutzorganisation Global 2000 kritisiert die Beschränkungen als unzureichend. Die Anwendung der Pflanzenschutzmittel wird nämlich nur für Mais, Raps, Sonnenblume, Baumwolle, Sommergetreide und Kürbis beschränkt.

Nicht betroffen vom EU-Verbot sind jedoch Wintergetreide, Zuckerrüben, Karotten, Zwiebel und zahlreiche andere Kulturen sowie der gesamte Obst- und Weinbau, informiert Global 2000. „Das entspricht einer Fläche in Österreich von rund 500.000 Hektar, auf der auch zukünftig Neonicotinoide ausgebracht werden dürfen, welche für Bienen 7.000-mal giftiger sind als DDT und die sich aufgrund ihrer Persistenz in Boden und Wasser anreichern können“, warnt Helmut Burtscher, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000: “Die Teilverbote der EU greifen daher zu kurz. Wenn wir dem Bienen- und Insektensterben in Österreich ernsthaft entgegen treten wollen, müssen wir über ein generelles Verbot der Neonicotinoide nachdenken und die notwendigen Schritte auch rasch umsetzen!”

In Bezug auf die als besonders bienengiftig angesehenen Neonicotinoide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam sind vom EU-Verbot nur 17 der 39 in Österreich derzeit möglichen Anwendungen betroffen, informiert Global 2000. „Rechnet man auch die beiden Neonicotinoide Thiacloprid und Acetamiprid mit ein, deren subletale Niedrigdosis-Effekte auf Bienen von der EU noch nicht untersucht wurden und die (derzeit noch) als "weniger bienengefährlich" gelten, so sind es sogar 80 Prozent der in Österreich zulässigen Neonicotinoid-Anwendungen, die vom EU-Verbot unberührt bleiben.“

EU-Kommission Pressemitteilung
Global 2000 Pressemitteilung