Bienenschutz: Allianz gegen Neonikotinoide

26. Feb 21

Demnach seien die rechtlichen Vorschriften auf EU-Ebene für Bienen und andere Bestäuberinsekten nicht konsequent genug. Diese sehen Notfallzulassungen für Pestizide (Neonikotinoide) vor. In dem Brief an Stella Kyriakides und Vizepräsident Frans Timmermans haben BeeLife, Apimondia, Pollinis und das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Europa Grundsatzkritik an den angewandten Methoden geäußert. Die Organisationen beziehen sich auf die Methodik der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Festlegung der Spezifischen Schutzziele (SPGs) für Honigbienen und den wissenschaftlichen und technischen Ansatz der EFSA. Dieser Ansatz stütze sich auf die Verwendung eines Modells (Beehave), das nicht von der wissenschaftlichen oder imkerlichen Gemeinschaft unterstützt werde. Der vorgeschlagene Ansatz sei schließlich ungeeignet und biete kein hohes Schutzniveau für Bienen vor Pestiziden, kritisieren die Bienenschutzorganisationen.

Sehr viel geeigneter sei hingegen ein anderes Modell (ApisRAM), das die EFSA zurzeit erarbeite. Dieses sollte im Juni 2021 fertiggestellt und einige Monate später ausreichend geprüft sein. Auch wenn dies Verzögerungen bedeute, sollte das bessere Modell für die Entscheidungen für SPGs zu Rate gezogen werden. Überdies müssten auch Hummeln und Solitärbienen bei Entscheidungen in Betracht gezogen werden, fordern die Organisationen.

Neonikotinoide spielten „zentrale Rolle beim Artenschwund“

Der EU-Parlamentsabgeordnete Martin Häusling (Bündnis 90/Die Grünen) und Mitglied im Agrarausschuss (ARGI) fordert in einem „dringlichen Appell, die Notfallzulassungen für Neonikotinoide zu stoppen“. Bund, Länder sowie Landwirt*innen sollten auf die hochgefährlichen Insektizide verzichten. „Aus sehr guten Gründen“ sei der Einsatz von Neonikotinoiden in Europa 2018 auf Basis eines Gutachtens der EFSA untersagt worden. Die Mittel träfen nicht nur bestimmte Zielorganismen, sondern auch viele andere Insekten, und spielten deshalb eine „zentrale Rolle beim Artenschwund“.

Außerdem weise die EFSA darauf hin, dass nicht nur Nektar, Pollen und bei der Saat entstehender Staub als Quelle für die fatale Wirkung auf Bienen verantwortlich sind, sondern auch Pflanzensaft, den Insekten aufnehmen. Darüber hinaus sei die Anwendung beispielsweise bei Rübensaatgut rein prophylaktisch. „Das gebeizte Saatgut wird benutzt, obwohl niemand weiß, ob Schädlinge überhaupt vorkommen - und falls ja, in welchen Mengen“, kritisiert Häusling.

EU-Kommission fordert Umsetzung der Pestizid-Richtlinie

In einem Bericht hatte die EU-Kommission im Dezember allerdings die Mitgliedsstaaten ob deren mangelhaften Umsetzung der Richtlinie für die nachhaltige Nutzung von Pestiziden krisitiert. In den nationalen Umsetzungsplänen hätten demnach vor allem klare und wirksame Ziele zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefehlt. Folglich kündigte die EU-Kommission an, die Nachhaltigkeitsrichtlinie neu zu überarbeiten. Die Verwendung und das Risiko chemischer Pestizide sollen demzufolge bis 2030 um 50 % verringert und damit das Pestizidreduktionsziel des European Green Deal umgesetzt werden.

Dokumente zur Ausarbeitung einer gemeinsamen Ratsposition zeigen, dass Frankreich den Vorstoß der EU-Kommission unterstützt. Nach einer Analyse des europäischen Pestizidnetzwerks PAN Europe und Global2000 hat Österreich als einziges EU-Land Position gegen den Vorschlag ergriffen, die chemische Pestizide um die Hälfte zu verringern.


Richtlinie für die nachhaltige Nutzung von Pestiziden


Pressemitteilung Martin Häusling

Imker: Gegen Zulassung von bienengiftigem Wirkstoff (Artikel in der Zeit)

Deutscher Naturschutzring (DNR)

Global2000

Bericht der Kommission