Bindende Regelungen für die Umweltinspektion in EU-Richtlinien?

Seit dem Jahr 2001 gibt es rechtlich nicht bindende Empfehlungen der EU bzgl. Mindestkriterien für die Umweltinspektion. Diese wurden bisher aber nicht vollständig umgesetzt, was zu unterschiedlichen Anwendungen von EU-Umweltrecht und in der Folge zu Marktverzerrungen führt. Zu diesem Schluss kommt die Europäische Kommission in einem Review der Empfehlungen vom 16.11.2007.

Daher schlägt die Kommission vor, in mehrere Umweltrichtlinien der EU bindende Anforderungen an die Überprüfung und Inspektion festzulegen. Davon betroffen wären zB die Richtlinie über die Verbringung von Abfällen, die IPPC-RL zur Vermeidung der Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen, die Elektroschrott-RL oder die Trinkwasser-RL.

Als Vorbild für solche bindende Regelungen nennt die Europäische Kommission die Seveso II-RL über die Vermeidung großer Industrieunfälle.

Review COM(2007)707 (pdf 162kb)