Bio Austria beschließt strengere Düngungsrichtlinie für Mitgliedsbetriebe

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Bio Austria hat im November 2013 eine Änderung der verbandseigenen Düngungsrichtlinie beschlossen, die ab Jänner 2015 gültig wird. Ziel ist eine schrittweise Reduktion der konventionellen organischen Stickstoffdünger bis Ende 2020.

Bio Austria hat schon sehr lange einen höheren Standard beim Einsatz konventioneller organischer Düngemittel als die EU-Bio-Verordnung vorgibt. Es gibt bereits Einschränkungen bei den maximalen Stickstoffzugangsmengen als auch bei den Düngemitteln. Neu ist, dass die Qualität der Dünger nach verschiedenen Kriterien bewertet wird und eine schrittweise Reduktion der konventionellen organischen Stickstoffdünger von 2015 bis 2020 erfolgt.

Ab 2015 fallen einige Dünger weg, nämlich Biosol, Haarmehlpellets, Horngries, Hornmehle und Hornspäne. Zusätzlich gibt es im Gemüsebau bei den bio-tauglichen Flüssigdüngern eine mengenmäßige Begrenzung.
Alle Stickstoffdünger, die im Jahr 2014 zugekauft und vom Bio Austria-Qualitätsmanagement genehmigt wurden, können im kommenden Jahr noch ausgebracht werden, auch wenn diese 2015 für Bio Austria-Betriebe nicht mehr erlaubt sind.

Bio Austria: Düngungsrichtlinie ab 2015 gültig und Download der Richtlinie