Bio Austria kritisiert Stillstand bei Verhandlungen zu EU-Bio-Recht

Beim EU-Agrarministerrat in Luxemburg am 27. Juni 2016 stand die Revision der EU-Bio-Verordnung auf der Tagesordnung. Die niederländische EU-Ratspräsidentschaft konnte die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat nicht wie angestrebt zum Abschluss bringen, da in entscheidenden Fragen noch keine Einigkeit unter den Institutionen besteht. Vom Vorsitz wurde daher lediglich ein Bericht über den Zwischenstand der Verhandlungen vorgebracht.

„Das ist ein mehr als enttäuschendes Ergebnis, nachdem insgesamt bereits zweieinhalb Jahre verhandelt wurde. Der Knackpunkt in den Verhandlungen ist der Vorschlag der EU-Kommission, spezielle Schwellenwerte für Rückstände in Bio-Produkten einzuführen. Diese werden vom Rat und dem Europaparlament aus gutem Grund grundsätzlich abgelehnt. Es ist nun an der EU-Kommission, von ihrem kontraproduktivem Ansatz Abstand zu nehmen und damit endlich den Weg frei zu machen für einen erfolgreichen Abschluss der Trilog-Verhandlungen“, sagt die Bio Austria Obfrau Gertraud Grabmann.

Seit 1. Juli 2016 werden die Verhandlungen jetzt unter dem Vorsitz der slowakischen Präsidentschaft fortgeführt. „Diesen Weg müssen wir wohl noch gehen. Aber das ist die ultimativ letzte Chance auf ein positives Verhandlungs-Ergebnis. Es geht hier um die Rahmenbedingungen für die Bio-Branche in Europa. Der Status Quo verursacht Rechtsunsicherheiten, welche die Entwicklung des gesamten Bio-Sektors hemmen“, sagt Grabmann. „Gelingt es nicht, innerhalb der kommenden Monate ein Ergebnis zu erzielen, das eine Verbesserung gegenüber dem bestehenden EU-Bio-Recht darstellt, ist diese Revision als gescheitert zu betrachten.“ Für diesen Fall sei eine Weiterentwicklung auf Basis der bestehenden EU-Bio-Verordnung notwendig, welche seit 2012 brach liege, sagt Grabmann.

 

Bio Austria Pressemitteilung