Bio Austria zu EU-Bio-Recht: Frontalangriff auf Bio muss verhindert werden

Der am 5. Dezember 2016 vorgelegte Gesetzesentwurf für eine neue EU-Bio-Verordnung würde der Bio-Branche massiv schaden. Das kritisiert Bio Austria in einer Pressemitteilung.

Die nunmehr seit mehr als zweieinhalb Jahre andauernden Verhandlungen für ein neues EU-Bio-Recht sollen beim Rat der EU-Agrarminister noch im Dezember 2016 abgeschlossen werden. Der aktuelle von der slowakischen Präsidentschaft vorgelegte Gesetzesentwurf enthält weiterhin eine Bestimmung, mit der Biobäuerinnen und Biobauern für den Eintrag von Pestiziden von Nachbarfeldern verantwortlich gemacht würden. „Dieser Vorschlag kann nur als Frontalangriff auf die biologische Landwirtschaft und –Lebensmittelproduktion gewertet werden. Diesen gilt es unter allen Umständen zu verhindern“, sagt Bio Austria-Obfrau Gertraud Grabmann.

In der Bio-Landwirtschaft werden chemisch-synthetische Pestizide nicht eingesetzt. Daher schneiden biologisch erzeugte Lebensmittel bei Rückstandstests durchgängig sehr gut ab und heben sich sowohl betreffend Häufigkeit als auch Höhe von Rückstandsfunden deutlich ab. Dennoch kann ein Eintrag von Nachbarfeldern niemals ganz ausgeschlossen werden, informiert Bio Austria. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Pestizide durch Wind oder Regen kilometerweit verfrachtet werden können. „Mit dem aktuellen Gesetzestext würden Biobauern dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sie durch den Einsatz von Pestiziden auf Nachbarfeldern selbst geschädigt werden. Damit würden Opfer zu Tätern gemacht und die friedliche Ko-Existenz von biologischer und konventioneller Landwirtschaft gefährdet. Wer chemisch-synthetische Pestizide reduzieren will muss Bio fördern und nicht behindern“, sagt Grabmann.

Die Europäische Kommission hat im März 2014 einen Vorschlag für eine neue EU-Bio-Verordnung vorgelegt. Dieser wurde sowohl vom EU-Parlament als auch dem Rat der EU-Agrarminister massiv kritisiert. Als nunmehr sechste Präsidentschaft versucht die Slowakei die Verhandlungen beim EU-Agrarministerrat am 12. Dezember 2016 abzuschließen. Zuvor werden die EU-Mitgliedstaaten zu dem von der Präsidentschaft vorgelegten Vorschlag Stellung nehmen.


Bio Austria Pressemitteilung