Biodiversitätsstrategie 2030 als Maßnahme für Klimaschutz

22. Okt 20

Nur wenige Tage nach dem veröffentlichten Bericht der Europäischen Umweltagentur über den Zustand der Natur werden diesen Freitag vom EU-Umweltrat Schlussfolgerungen zur EU-Strategie für die biologische Vielfalt 2030 erwartet. Dieser Bericht warnt vor dem Verlust der biologischen Vielfalt. Die Verpflichtungen in der Biodiversitätsstrategie gelten als ein Hoffnungsschimmer, müssen jedoch von den Mitgliedstaaten uneingeschränkt gebilligt und rasch umgesetzt werden. Umweltschutzorganisationen fordern die EU-Umweltminister auf, die Strategie am 23. Oktober uneingeschränkt zu unterstützen.

Die Biodiversitätsstrategie 2030 soll dazu beitragen, die Verpflichtungen des "Grünen Deals" der Kommission zu erfüllen. Gleichzeitig ist sie eng an die "Vom Hof auf den Tisch"-Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem gekoppelt.

Die Strategie umfasst konkrete Ziele für die nächsten zehn Jahre, darunter die Schaffung eines EU-weiten Netzes von Schutzgebieten an Land und auf See, Verpflichtungen zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und die Ermöglichung eines tiefgreifenden Wandels mit Hilfe praktikabler verbindlicher Maßnahmen. Zudem soll die EU bei Maßnahmen zur biologischen Vielfalt auf globaler Ebene eine Führungsrolle übernehmen. Die neue Strategie umreißt die Ambitionen der EU für den globalen Biodiversitätsrahmen nach 2020, der auf der Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD COP15) in Kunming (China) angenommen werden soll.

 

Natur- und Gebietsschutz

    •       Bis 2030 sollen 30% der EU- Land- und Seefläche rechtlich geschützt werden.

    •       10% der EU-Land- und Seefläche soll streng geschützt werden.

    •       Diese Ziele beziehen sich zwar auf die EU insgesamt, aber jeder Mitgliedstaat soll faire Anstrengungen unternehmen. Ein besonderer Fokus soll auf Urwälder und naturnahe Wälder gelegt werden.

 

Renaturierungs-Initiative

    •       Mindestens 25.000 Kilometer freifließender Flüsse sollen bis 2030 renaturiert, verschmutze Böden dekontaminiert werden.

    •       Bis 2030 sollen 3 Milliarden Bäume unter voller Berücksichtigung ökologischer Kriterien gepflanzt werden. Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern haben einen ambitionierten Grünplan. Daneben finden sich in dem Katalog Vorgaben für invasive Arten, Bestäuber etc.

 

Landwirtschaft

    •       Die EU-Kommission wird Maßnahmen treffen, um bis 2030 den Einsatz von Pestiziden und Verkauf von Antibiotika um 50% zu reduzieren. In sensiblen Bereichen wie urbanen Gegenden soll auf Pestizide gänzlich verzichtet werden.

    •       Es ist dringend nötig, auf mindestens 10% der landwirtschaftlichen Fläche artenreiche Landschaftselemente zurückzubringen, wie z.B. Blühstreifen, Hecken etc.

    •       Die EU-Kommission wird Nährstoffverluste bis 2030 um 50% reduzieren. Hierdurch soll die Menge an Düngemitteln bis 2030 um mindestens 20% reduziert werden.

    •       Biolandbau auf 25% der EU-Fläche

    •       Halbierung der Menge an Lebensmittelabfällen auf Ebene der Verteilung und des Verbrauchs bis 2030.

 

Marine Ökosysteme und Fischereiwirtschaft

    •       Die EU-Kommission wird 2021 einen neuen Aktionsplan Meeresschutz vorlegen, mit Schwerpunkt Fischereipraxis. Wo nötig, soll eine Beschränkung von Grundschleppnetzen und anderen Fanggeräten erfolgen.

    •       Der Beifang von vom Aussterben bedrohter Arten soll beendet oder auf ein die Wiederherstellung ermöglichendes Maß reduziert werden. Dies gilt auch für Arten, die in schlechtem Erhaltungszustand sind. Hierfür soll die Datenerhebung gefördert werden.

    •       Die EU-Kommission plant, neue Leitlinien für nachhaltige Meeresfrüchte-Gewinnung zu verabschieden, und hierüber auch auf den Europäischen Fischereifonds (EMFF) einzuwirken. Außerdem finden sich Vorgaben zur marinen Raumordnung, spezielle Hinweise auf Seesgras-Renaturierung etc.

 

Naturschutzfinanzierung

    •       Um den Erfordernissen dieser Strategie unter anderem in Bezug auf die Investitionsprioritäten für Natura 2000 und die grüne Infrastruktur zu entsprechen, sollten jährlich mindestens 20 Milliarden Euro für Ausgaben zugunsten der Natur bereitgestellt werden.

 

„Es sind ambitionierte Ziele, welche die Kommission vorangekündigt hat. Mit dem Green Deal erwartet uns ein Umwelt- und Klimaschutzpaket, das es zuvor nicht gegeben hat und Europa zum grünen Kontinent machen soll. Keine leichte Aufgabe, welche Ursula von der Leyen gemeinsam mit ihren Kommissarinnen und Kommissaren, dem EU-Parlament und den Nationalstaaten bewältigen will“, erklärt der österreichische Landwirt und EVP-Abgeordnete Alexander Bernhuber in seinem Gastbeitrag für das Magazin des EU-Umweltbüros EUropainfo. Enormes Potenzial für den Schutz des Klimas und der Umwelt liege im urbanen Raum. „Städte werden durch zahlreiche Schadstoffe aus Industrie und Verkehr stark belastet. Weltweit sind Städte für drei Viertel der CO2-Ausstöße verantwortlich. Die Alarmglocken läuten daher und die Europäische Union muss gemeinsam mit den Städten kooperieren und intelligente Lösungen für den urbanen Raum entwickeln. Der Erhalt der Biodiversität muss in der Gestaltung und Planung von Städten aktiv berücksichtigt werden“, so Bernhuber.

 

EUropainfo (EU-Umweltbüro)