Biodiversitätsstrategie: Umweltausschuss stimmt für Rechtsverbindlichkeit

Am 30.Mai hat der Umweltausschuss im EU-Parlament (ENVI) über seine Position zur EU-Biodiversitätsstrategie 2030 abgestimmt. Mit 62 Ja- gegen vier Nein-Stimmen sowie zwölf Enthaltungen hat sich die große Mehrheit der Abgeordneten für die Unterschutzstellung von 30 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU ausgesprochen. Voraussichtlich im Juni wird das Plenum im EU-Parlament abstimmen.

Darüber hinaus sieht der ENVI einen „dringenden Handlungsbedarf gegeben, um den Rückgang von Bienen und anderen Bestäubern zu stoppen.“ Er stimmte für verbindliche Ziele für die biologische Vielfalt in Städten sowie einen EU-Biodiversitätsrahmen ähnlich dem EU-Klimagesetz. Dieses müsse notwendigerweise den Rahmen für die Steuerung der biologischen Vielfalt bis 2050 festlegen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssten die Ökosysteme der Welt wiederhergestellt, widerstandsfähig und angemessen geschützt sein.

Die EU-Parlamentarier*innen bedauerten nachdrücklich, dass die Europäische Union die Biodiversitätsziele für 2020 nicht erreicht hat. Sie erklären, dass die neue Strategie alle fünf Haupttreiber des Wandels in der Natur angemessen angehen müsse: Veränderungen in der Land- und Meeresnutzung, direkte Ausbeutung von Organismen, Klimawandel, Verschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Sie betonten die Notwendigkeit, 20 Milliarden Euro pro Jahr für Maßnahmen im Bereich der biologischen Vielfalt in Europa zu mobilisieren.

Abgeordnete für ein „Pariser Abkommen“ zugunsten biologischer Vielfalt

Außerdem forderten die Parlamentarier*innen ein „Pariser Abkommen“ für die biologische Vielfalt auf der UN-Konferenz im Oktober 2021, welches die Weichen für die globale biologische Vielfalt bis 2030 und darüber hinaus stellen wird. Denn die ökologische Krise hänge eng mit der Klimakrise zusammen und bedürfe ehrgeiziger Maßnahmen.

„Heute fordern wir ein EU-Biodiversitätsgesetz, ähnlich dem EU-Klimagesetz, um den Governance-Rahmen bis 2050 zum Schutz der biologischen Vielfalt festzulegen, einschließlich verbindlicher Ziele für 2030. Ich bin zufrieden, dass wir alle Hauptziele des Kommissionsvorschlags gebilligt und die Schaffung eines EU-Naturwiederherstellungsplans zur Wiederherstellung von mindestens 30 % der Land- und Meeresflächen der EU unterstützt haben. Breite Unterstützung gab es auch für ein Gesetz zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung des Bodens sowie für einen Plan zur gemeinsamen Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrisen“, sagte der spanische Berichterstatter César Luena (S&D).

Am 20. Mai 2020 hatte die EU-Kommission zusammen mit der Farm-to-fork-Strategie („Vom Hof auf den Tisch“) die Biodiversitätsstrategie 2030 vorgestellt. Als ein Teil des Europäischen Green Deal sollten sie die Europäische Union beim Schutz der Biodiversität unterstützen und das Ernährungs- und Landnutzungssystem nachhaltig weltweit führend machen.

 

Deutscher Naturschutzring