BML: Neue Zuständigkeiten für künftiges „Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt, Klima, Regionen und Wasserwirtschaft“
Mit der Bildung der neuen Bundesregierung haben sich die Koalitionsparteien zum Teil auch auf eine neue Verteilung inhaltlicher Zuständigkeiten verständigt. Bald ändert sich die Bezeichnung des bisherigen „Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML)“ auf die künftige Bezeichnung „Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt, Klima, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)“. Damit erweitern sich die Zuständigkeiten des neuen BMLUK unter anderem um die Agenden Umwelt, Klima, Kreislaufwirtschaft sowie um die Koordination des Naturschutzes.
Dadurch wird mit dem BMLUK ein starkes Ministerium für ein lebenswertes Österreich geschaffen: Landwirtschaft, heimische Lebensmittelproduktion, Stärkung der Bäuerinnen und Bauern; Forstwirtschaft, Schutzwald, Wildbach- und Lawinenverbauung; Umweltschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Chemie, Koordinierung des Natur- und Artenschutzes; Klimapolitik und Grüne Finanzen; Strahlenschutz und Koordination der Nuklearangelegenheiten; Regionalpolitik; und Wasserbau, Siedlungswasserwirtschaft und Gewässerökologie.