BMLFUW: GVO-Vorschlag der EU-Kommission zu Recht abgelehnt

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag zur Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebens- und Futtermitteln wurde gestern, Dienstag, vom Umweltausschuss des EU-Parlaments mit 47 Stimmen, 3 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt. Während der nächsten Plenartagung, die vom 26.-29. Oktober 2015 in Straßburg stattfindet, wird von den EU-ParlamentarierInnen über diese Empfehlung des Umweltausschusses abgestimmt.

Bundesminister Andrä Rupprechter begrüßt diese Entscheidung. „Der Vorschlag der EU-Kommission war eine Mogelpackung, die es den Mitgliedsstaaten nicht leichter, sondern schwerer macht, sich gegen GVO-Lebens- und Futtermittel zu entscheiden. Wir brauchen strengere Regeln für GVO-Zulassungen in der EU und keine Lockerung, wie sie im Kommissions-Vorschlag versteckt ist“, sagt der Minister.

Rupprechter hatte sich schon beim Agrarministerrat im Frühjahr gegen den Vorschlag der Kommission ausgesprochen. Durch das Delegieren der Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen in Lebens- und Futtermitteln an die Mitgliedsstaaten drohe ein Fleckerlteppich an nationalen Regelungen. Damit werde es in der Praxis nahezu unmöglich sein, nationale Verwendungsverbote ausreichend zu begründen. „Das europaweite GVO-Zulassungsverfahren muss grundsätzlich überarbeitet und verbessert werden. Die Kommission muss Verantwortung übernehmen, statt die Entscheidung an einzelne Mitgliedsstaaten abzuschieben“, fordert Rupprechter.

Anders als bei Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel sei das Selbstbestimmungsrecht beim Anbau sinnvoll umsetzbar, so das BMLFUW in einer Pressemitteilung. Österreich war das erste Land, das Gentechnikfreiheit im Anbau per Verfassungsgesetz festgeschrieben hat.

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