BMLUK: Entwurf EU-Wiederherstellungsplan - Bestehende Programme sollen den Großteil der Ziele tragen

Der Wiederherstellungsplan soll festlegen, wie Österreich die Vorgaben der EU-Wiederherstellungsverordnung umsetzt. Diese sieht vor, dass bis 2030 auf mindestens 30 Prozent der betroffenen Flächen Maßnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme gesetzt werden. Betroffen sind unter anderem Wälder, Flüsse und Auen, Moore, Agrarlandschaften und städtische Grünräume.

Der österreichische Entwurf stützt sich laut Umweltminister Norbert Totschnig insbesondere auf bereits etablierte und freiwillige Maßnahmen. In der Landwirtschaft sollen etwa artenreiche Wiesen, Hecken und Blühstreifen über das ÖPUL gefördert werden. Im Wald stehen Mischbestände, Naturverjüngung, Alt- und Totholz im Fokus, bei Flüssen und Auen unter anderem die Entfernung nicht mehr benötigter Querbauwerke und die Wiederanbindung von Überflutungsflächen.

Offen bleibt, welche zusätzlichen Maßnahmen notwendig sein werden und wie diese finanziert werden sollen. Während die Bundesregierung hierfür zusätzliche EU-Mittel fordert, kritisieren Umweltorganisationen und die Grünen fehlende Verbindlichkeit, konkrete Zuständigkeiten und eine gesicherte Finanzierung.

Bis mindestens 15. Oktober können Stellungnahmen zum Entwurf eingebracht werden; der endgültige Plan ist bis September 2027 vorzulegen.

BMLUK Zweite öffentliche Konsultation zum Nationalen Wiederherstellungsplan

BMLUK Presseaussendung, 01.09.2026

WWF Presseaussendung, 01.09.2026

Greenpeace Presseaussendung, 30.08.2026