Breaking News zu Brüssel & Umwelt: EU-Bürgerinitiative Wasser; Almfutterflächen

Umweltrecht, Wasser, Meere & Fischerei

- Heute, 19. März, legte die EU-Kommission ihre offizielle Antwort zur ersten erfolgreichen EU-Bürgerinitiative (EBI) vor, in dem es um ein 'Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorrgung' ging.

Die Kommission hat heute in den Bereichen, in denen sie Handlungsbefugnis hat, positiv auf die allererste europäische Bürgerinitiative reagiert. Dies ist z.B. bei möglichen Richtwerte für Wasserqualität zu prüfen oder eine öffentliche Konsultation zur schon bestehenden Trinkwassergesetzgebung einzuleiten.

Die Entscheidung über die optimale Verwaltung von Wasserdienstleistungen liege aber fest in den Händen der Mitgliedstaaten. Die Kommission werde keine Wasserversorugung aus öffentlicher Hand vorschreiben.

Ein Ausschluss der Wasserwirtschaft von der Liberalisierungsagenda, der ebenfalls von den Initiatoren der EBI gefordert wurde, sei laut Kommission ohnehin nicht von ihr zu erzwingen.

Die EBI hatte rund 1,68 Millionen UnterstützerInnen gefunden. Gemäß den Vorgaben für die Bürgerinitiative war die Kommission zum Handeln gezwungen, nachdem diese alle Hürden genommen hatte. In welcher Weise sie reagieren würde, stand aber weitgehend in ihrem Ermessen.


- Bundesminister Rupprechter hat heute, 19. März, für die Bemessung von Almfutterflächen in Österreich ab 2015 neue Regeln angekündigt. Damit soll verhindert werden, dass es künftig wieder zu Rückforderungen von EU-Förderungen kommt, weil zu viel Fläche angegeben worden ist. Weiters wurde ein Existenzsicherungsfonds für Härtefälle angekündigt, Zahlen wurden noch keine genannt.

"Teils sind die Rückzahlungsaufforderungen wirklich ungerechtfertigt", so der Minister. "Aber es ist jetzt sicher noch nicht jeder einzeln Fall gelöst." Generalabsolution sei das jetzige Vorgehen auch keine.

Minister Rupprechter kündigte auch ein neues "Almmodell" an. "Dieses soll Flächenabweichungen und in der Folge Sanktionen möglichst verhindern." Es sollen dann nur mehr 20 Prozent der Fläche für die Förderungen herangezogen werden - bei gleicher Förderhöhe. Außerdem wird ein Haftpflichtversicherungsmodell für den sogenannten Almobmann, der für die Flächenangaben auch für andere Almauftreiber zuständig ist, überlegt. (Red., Quelle: APA)

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