Bürgerfreundliche Bürgerinitiative? Europäische Kommission legt sich quer

Die Europaabgeordneten möchten eine raschere Prüfung der Zulässigkeit von Initiativen – die Europäische Kommission blockt ab.

In einem Arbeitspapier sprechen sich die EuropaparlamentarierInnen für eine raschere Entscheidung über die Zulässigkeit einer Initiative aus. Sie fordern eine Abschaffung der im Kommissionsvorschlag enthaltenden Schwelle von 100.000 Unterschriften, die erreicht werden müssen, damit die Initiative auf Zulässigkeit überprüft wird. „Wenn eine Entscheidung zur Zulässigkeit schnell gemacht wird, bedeutet das, dass die Organisatoren von Anfang an die Sicherheit haben, dass wenn sie die ein Millionen Unterschriftenmarke haben, ihre Initiative ordentlich von der Kommission behandelt wird“, so Diana Wallis, britische Europaparlamentarierin der Liberaldemokraten. Die Kommission hält jedoch an ihrem Vorschlag fest und begründet dies damit, dass durch die Schwelle sichergestellt werden soll, dass die Organisatoren ernsthaft genug arbeiten und genügend öffentliche Unterstützung zur Erreichung ihrer Ziele hinter sich haben. Der deutsche Europaparlamentarier Gerald Häfner entgegnet dem: „Das neue Instrument soll so zulässig, so bürgerfreundlich und so einfach wie möglich sein“, weiters merkt er an, dass länderübergreifende Initiativen genügend Zeit für Kommunikation, Treffen, Reisen, Übersetzung und Mobilisierung von Unterstützung in einer ausreichenden Anzahl von Mitgliedsländern brauchen. Die EuropaparlamentarierInnen fordern daher, dass der Zeitraum zum Sammeln der 1 Million Unterschriften von 12 auf 18 Monate erhöht wird.

Die Europäische Bürgerinitiative wurde im Rahmen des Lissabon Vertrages eingeführt und ermöglicht es den BürgerInnen, die Kommission aufzufordern, einen neuen Rechtsakt vorzuschlagen. Allerdings müssen sich mindestens eine Million BürgerInnen aus zumindest neun Mitgliedstaaten dafür aussprechen. Geht es nach dem derzeitigen Kommissionsvorschlag muss eine Initiative zuerst 100.000 UnterstützerInnen finden, ehe ihre Zulässigkeit überprüft wird. Sind diese 100.000 Stimmen erreicht, hat die Kommission zwei Monate Zeit, um zu prüfen, ob die vorgeschlagene Initiative unter ihre Befugnisse fällt und ein Thema betrifft, zu dem ein Rechtsakt der Union verabschiedet werden kann. Wird die Zulässigkeit bestätigt, erfolgt die Registrierung der Initiative, ab diesem Zeitpunkt haben die Organisatore 12 Monate Zeit, um eine Million Stimmen zu sammeln.

MdEPs: keine Eingangsschwelle für Bürgerinitiative
Presseaussendung Kommission
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