Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser: EU-Kommission zeigt wenig Ehrgeiz

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)

Der Antwort der EU-Kommission auf die Europäische Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser – die erste Initiative dieser Art – mangelt es an Ehrgeiz, und sie trägt den vorgebrachten Forderungen nicht Rechnung. So steht es in einer Entschließung, welche die Abgeordneten des EU-Parlaments gestern, Dienstag, verabschiedet haben.

Durch eine Europäische Bürgerinitiative können BürgerInnen die Europäische Kommission auffordern, in Bereichen, die in deren Zuständigkeitsbereich fallen, Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Mehr als eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten müssen sich daran beteiligen.

"Die Bürgerinitiative 'Right2Water' war das erste erfolgreiche Beispiel für dieses demokratische Instrument. Das öffentliche Eigentum und Management der Wasserversorger gehören klar zu den Hauptanliegen der Verbraucher, und können nicht ignoriert werden", sagte die Berichterstatterin Lynn Boylan (GUE/NGL, IE), deren Bericht mit 363 Stimmen bei 96 Gegenstimmen und 261 Enthaltungen angenommen wurde. "Es ist bedauerlich, dass die Kommission keine Gesetzesvorschläge vorgelegt hat, mit denen der allgemeine Zugang zu und das Menschenrecht auf Wasser anerkannt und dementsprechende rechtliche Vorgaben für die gesamte EU gemacht werden", so Boylan, die abschließend hinzufügte: "Öffentliche Güter wie Wasser sollten nicht zur Quelle finanzieller Gewinne werden".

Die Abgeordneten bedauern, dass die Mitteilung der EU-Kommission über die 'Right2Water'-Bürgerinitiative und eine entsprechenden Anhörung im Europäischen Parlament im Februar 2014 "nicht wirklich ehrgeizig ist, den in der Bürgerinitiative vorgebrachten konkreten Forderungen nicht Rechnung trägt und die Kommission sich darauf beschränkt, bestehende Zusagen zu bekräftigen."

Sie weisen darauf hin, "dass die EU generell in den Augen der Bürgerinnen und Bürger an Glaubwürdigkeit verlieren dürfte, wenn die Kommission erfolgreichen und von vielen unterstützten Europäischen Bürgerinitiativen, die mithilfe des demokratischen, mit dem Vertrag von Lissabon geschaffenen Mechanismus eingeleitet werden können, keine Beachtung schenkt".

Das EU-Parlament fordert die Kommission auf, Rechtsetzungsvorschläge vorzulegen, gegebenenfalls über eine mögliche Überarbeitung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRR), mit denen der allgemeine Zugang zu und das Menschenrecht auf Wasser anerkannt werden.

Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass alle Bürger unabhängig vom Wasserversorgungsunternehmen Zugang zu Wasser haben, und zu diesem Zweck dafür sorgen müssen, dass die Unternehmen sicheres Trinkwasser und eine verbesserte Abwasserentsorgung bereitstellen.

Zudem unterstreicht das EU-Parlament, dass die Dienstleistungen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den Bereichen Produktion, Verteilung und Aufbereitung bei jeder künftigen Überarbeitung der Richtlinie über die Konzessionsvergabe von deren Anwendungsbereich ausgenommen werden sollen. Es betont, dass die Besonderheit dieser Dienstleistungen es zwingend erforderlich macht, dass sie von allen Handelsabkommen ausgenommen werden sollten, welche die EU zurzeit aushandelt oder deren Aushandlung sie plant.

Im Februar 2014 haben die Organisatoren der "Right2Water"-Kampagne, darunter auch das European Environmental Bureau, an einer Anhörung des Umweltausschusses teilgenommen, an der auch die Ausschüsse für Entwicklung, Binnenmarkt und Petitionen beteiligt waren. Die Bürgerinitiative konnte 1.884.790 Unterstützer mobilisieren. Mehr als 63.000 ÖsterreicherInnen unterstützten diese Bürgerinitiative.

Die Urheber der Initiative drängten die EU-Kommission dazu, den Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung als Menschenrecht anzuerkennen, und eine rechtliche Verpflichtung einzugehen, die Wasserversorgung in der EU nicht zu liberalisieren. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments teilen die Ansicht, dass der Zugang zu Wasser ein grundlegendes Menschenrecht ist. Einige jedoch unterstreichen, dass die EU-Mitgliedstaaten für Vorschriften zur Trinkwasserversorgung zuständig sind, nicht die EU.

EU-Parlament Pressemitteilung
Right2Water (en)