BUND: Gut oder giftig? Stellen Sie die Giftfrage!
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Händler und Produzenten von Alltagsprodukten sind gesetzlich dazu verpflichtet, innerhalb von 45 Tagen über die gefährlichen Substanzen in ihren Produkten Auskunft zu geben, wenn Konsumentinnen das verlangen. Sogenannte „besonders gefährliche Stoffe“, die auf einer offiziellen Liste der EU im REACH-Chemikaliengesetz registriert sind, unterliegen dieser Auskunftspflicht. Es handelt sich dabei um Stoffe, die zum Beispiel Krebs verursachen oder das Erbgut und die Fortpflanzung schädigen können.Auf der Webseite des „Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland“ (BUND) finden Sie jetzt ein online Tool, mit dem Sie eine Anfrage an Händler und Produzenten stellen können. Der „Anfrage-Generator“ ist ein Formular, in das Sie nur die Artikelnummer und den Produktnamen einfügen müssen (beides finden Sie auf dem Produkt) sowie Ihre persönlichen Kontaktdaten. Der Rest – z.B. Kontaktinformationen für das Unternehmen – wird automatisch erledigt.
Auf der Webseite des Naturschutzbundes finden Sie weiterführende Broschüren über Giftstoffe in diversen Haushaltsprodukten.
In einem eigenen Verbraucherforum können Sie sich mit anderen Konsumenten austauschen – nicht immer kommen Unternehmen ihrer Auskunftspflicht nach. Eine Recherche des Naturschutzbundes zu diesem Thema zeigte, dass jedes dritte Unternehmen die VerbraucherInnen nicht über vorhandene Schadstoffe informierte. Zudem erwies sich jedes zweite Produkt als belastet.
BUND: Gut oder giftig? Stellen Sie die Giftfrage!
BUND: Infoblatt – Wie viel Chemie kaufen wir Euch ab? (pdf)