Bundesjugendvertretung fordert konsequente Einbeziehung Jugendlicher in Umweltpolitik

Eine nachhaltige Entwicklung könne nur dann gelingen, wenn Kinder und Jugendliche aktiv und auf allen Entscheidungsebenen in politische Prozesse eingebunden sind. Das hebt die Bundesjugendvertretung anlässlich des Tags der Kinderrechte am 20. November sowie des Tags der Menschenrechte am 10. Dezember in einem aktuellen Gastbeitrag für den Blog von SDG Watch Austria hervor.

Kinder und Jugendliche haben gemäß Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention und in Art. 4 BVG-Kinderrechte ein Recht auf Beteiligung. Demnach ist ihre Meinung in allen sie betreffenden Angelegenheiten angemessen zu berücksichtigen. „In Bezug auf SDG 13, also Maßnahmen zum Klimaschutz, ist dieses Recht ganz besonders relevant. Denn es sind die Lebensgrundlagen und Zukunftsperspektiven von Kindern und Jugendlichen, die durch die Klimakrise unverhältnismäßig stark gefährdet sind. Deswegen ist es wichtig, dass sie mitbestimmen und ihre eigenen Lebensbereiche selbst mitgestalten“, erklärt die Bundesjugendvertretung.

3. Klimajugendrat im Februar 2023

Beteiligung könne auf unterschiedliche Weise und auf der lokalen, nationalen oder internationalen Ebene passieren. Die Bundesjugendvertretung setzt sich hierbei unter anderem für mehr Klimadialoge zwischen Jugend und Politik ein und organisiert deswegen gemeinsam mit dem Klima- und Energiefonds im Februar 2023 den dritten Klimajugendrat im östereichischen Parlament. Bei dieser Veranstaltung treffen rund 70 junge Teilnehmende (14 bis 30 Jahre) aus ganz Österreich auf Abgeordnete aller Parteien und können mit ihnen ihre persönlichen Anliegen und Forderungen für die Zukunft in einem Dialog auf Augenhöhe diskutieren. „Das schafft gegenseitiges Verständnis und mehr Legitimation für politische Entscheidungen“, so die Bundesjugendvertretung.

Als in diesem Zusammenhang „interessant“ bezeichnet die Bundesjugendvertretung die Tatsache, dass derzeit der 26. Generalkommentar zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen erarbeitet wird, welcher das Thema „Child Rights and the Environment with a Special Focus on Climate Change“ behandelt. Mit Generalkommentaren gibt der UN-Ausschuss über die Rechte des Kindes den Staaten Hilfestellungen, wie die Einhaltung der UN-Kinderrechtekonvention sichergestellt werden kann. Die Basis der Erarbeitung des Generalkommentars stellt ein breit angelegter Beteiligungsprozess dar. Dazu fand bereits eine erste Konsultation von Kindern und Jugendlichen im Alter bis 17 Jahren statt. Die Ergebnisse von den 7.416 Kindern und Jugendlichen aus 103 Ländern sind in einem eigenen Bericht zusammengefasst. Eine zweite Befragungsrunde läuft nun von 15. November 2022 bis 15. Februar 2023.

Zur Einbindung von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungsprozesse hat die Bundesjugendvertretung Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm vor kurzem die Ergebnisse der Wirkungs-Studie übergeben. Gemeinsam mit zehn Mitgliedsorganisationen war das SORA-Institut zur Durchführung einer Wirkungsstudie beauftragt worden, um die Effekte auf Kinder und Jugendliche aufzuzeigen, welche in Organisationen engagiert sind. „Die Ergebnisse sind erfreulich und zeigen den individuellen und gesellschaftlichen Mehrwert von verbandlicher Jugendarbeit auf: Kinder- und Jugendarbeit trägt zu Persönlichkeitsentwicklung bei und fördert Soft Skills, die auch am Arbeitsmarkt eingesetzt werden können. Es zeigte sich, dass Jugendarbeit solidarische und idealistische Werte vermittelt sowie Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit stärkt. Mitglieder der verbandlichen Jugendarbeit zeigen mehr Teamfähigkeit und Führungsbereitschaft als Jugendliche allgemein“, so die Bundesjugendvertretung auf der Website von SDG Watch Austria.

 

SDG Fokusbeitrag 11/22: Kinder- und Menschenrechte stärken

Bundesjugendvertretung