Bundeskanzlerin schickt Glyphosat-Verbot zurück an den Start

12. Dezember 2019

Der Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat wird doch nicht wie bis vor Kurzem geplant ab Anfang 2020 in Österreich verboten werden. Aufgrund eines vermeintlichen Formalfehlers schickt Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein das Gesetz zurück an den Start. Am Mittwoch wurde das Verbot aber nochmals im Nationalrat eingebracht.

Die SPÖ brachte auch einen Entschließungsantrag ein, mit dem die Regierung aufgefordert wurde, „unverzüglich“ den Entwurf für das Glyphosat-Verbot an die EU zu übermitteln. Dem Antrag stimmten alle Parteien außer die ÖVP zu.

Greenpeace kritisiert die geplante Vorgehensweise von Kanzlerin Bierlein, das Glyphosat-Verbot aus - wie sie selbst sagt - „ausschließlich formaljuristischen“ Gründen nicht in Kraft zu setzen. Eine Vier-Parteienmehrheit (SPÖ, ÖVP, FPÖ, JETZT) hat im Juli im österreichischen Parlament mehrheitlich und demokratisch das Verbot des wahrscheinlich krebserregenden Pflanzengifts Glyphosat beschlossen. Die Europäische Kommission hätte das Gesetz mittels eines rechtlich bindenden Einspruchs stoppen können - hat dies aber nicht getan. Somit kann das Glyphosat-Verbot laut eines Rechtsgutachten des renommierten Juristen Daniel Ennöckl am 1.1.2020 in Kraft treten. Es käme einem Verrat an der Demokratie gleich, ein demokratisch zustande gekommenes Gesetz, das die ÖsterreicherInnen wollen und die EU akzeptiert nun mit “formaljuristischen” Winkelzügen zu stoppen, so Greenpeace.

Auch GLOBAL 2000 äußert sich enttäuscht über die Entscheidung der Bundeskanzlerin. „Wenn ein souveräner EU-Mitgliedstaat trotz klarer Mehrheit im Parlament und breiter Unterstützung in der Bevölkerung eine wahrscheinlich krebserregendes Pestizid nicht verbieten kann, dann läuft etwas grundlegend falsch in Europa“, sagt Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker bei GLOBAL 2000.

Es ist zu vermuten, dass das was die EU-Kommission als Formalfehler bezeichnet, tatsächlich eine bewusste Entscheidung des Parlaments war, da sich eine Notifizierung im Voraus – als Entwurf – mit anschließender Abstimmung in der kurzen Zeit des freien Spiels der Kräfte vor der Nationalratswahl nicht ausgegangen wäre.

„Entscheidend ist aber, dass auch heute, nach der Nationalratswahl, jene Parteien, die in der Vergangenheit gegen die Zulassung von Glyphosat aufgetreten waren, über eine deutliche Parlamentsmehrheit verfügen", betont Burtscher-Schaden. "Um das Vertrauen in die EU und die Österreichische Politik wieder herzustellen, ist es daher wichtig, dass das Parlament den ‚Formfehler‘ repariert und das Glyphosatverbot zum Schutz der Menschen sichert.“

 

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