Bundesminister Rupprechter: Ausbau Photovoltaik sichergestellt
Energie
Bei den Verhandlungen zur Sonnensteuer wurde am 21. Mai 2014 eine Einigung erzielt, informiert das BMLFUW. „Mit dieser Regelung ist der Ausbau der Photovoltaik-Anlagen sichergestellt. Es gibt keine Sonnensteuer für all jene, die mit Strom aus Sonne auf dem eigenen Dach erzeugen und selbst verbrauchen und damit für ein lebenswertes Österreich sorgen. Das ist ein weiterer, wichtiger Beitrag zur Energiewende“, sagt Bundesminister Andrä Rupprechter.Für Anlagen, die elektrische Energie aus erneuerbaren Primärenergieträgern erzeugen, gibt es statt der bisherigen Grenze von 5.000 kWh eine Grenze von 25.000 kWh/Jahr. Bis dahin ist der erzeugte und selbst verbrauchte Strom steuerfrei.
Betroffen von dieser Lösung ist Photovoltaik, die Erzeugung von Strom aus Kleinwasserkraftwerken, aus Biogas, Biomasse und Windenergie. Damit ist gewährleistet, dass private Haushalte, Gewerbetreibende, Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Schulen, Kindergärten und Gemeinden, die ihren Strom selbst erzeugen, nicht von der Elektrizitätsabgabe erfasst werden.