Bundesregierung senkt Regulierungsstandards

28. Feb 19

Am Mittwoch hat die Bundesregierung ein Paket von Gesetzesanpassungen beschlossen, das die Übererfüllung von EU-Vorgaben in einigen Gesetzen zurückfährt. Damit sollen Österreichische Gesetze künftig nicht mehr stärkere Bestimmungen für Unternehmen haben als nach EU-Recht als Mindeststandards vorgegeben wird. Standards für den Umweltschutz und in anderen Bereichen sollen nach Angaben der Regierung nicht gesenkt werden. Im Vorfeld hatte es Bedenken und Kritik vor allem von der Zivilgesellschaft am Vorhaben gegeben.

Bei den meisten Änderungen handelt es sich um technische Anpassungen, beispielsweise im Börsegesetz oder dem Abfallwirtschaftsgesetz. Sie beträfen vor allem Mitteilungs-, Melde-, Zulassungs- und Prüfpflichten. So müssen etwa Banken künftig den aktuellen Wechselkurs nicht mehr im Kassensaal aushängen, eine Information auf der Website soll ausreichen. Auch die Berechnung von Pensionsrückstellungen wird vereinfacht.

Nach Angaben der Regierung sollen in „ ausgewählten Bundesgesetzen unnötige Belastungen für die Bürger“ vermieden werden. Schutzstandards sollen nicht gesenkt werden. „Sachlich gerechtfertigte“ strengere Bestimmungen im österreichischen Recht, wie zum Beispiel zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Umwelt- und sozialer Standards, werden von den Änderungen nicht berührt.

 

Bundeskanzleramt: Beschlussprotokoll des 47. Ministerrates vom 27. Februar 2019

orf.at: Regierung will Entschlackung von Gesetzen