Cartagena-Protokoll: keine Einigung zu Dokumentationspflichten bei GVO-Importen

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Anfang Juni 2005 fand in Montreal/Kanada das zweite Vertragsstaatentreffen des Biosafety-Protokolls von Cartagena, das den Handel mit GVOs auf internationaler Ebene reguliert, statt. Entgegen den Erwartungen konnte keine Einigung zu detaillierten Bestimmungen für die Dokumentation von GVOs bei internationaler Verbringung erzielt werden, das Thema wurde auf März 2006 verschoben. Bis dahin werden die Vertragsstaaten sich auf eine allgemeine Bestimmung des Protokolls stützen, nach der bei GVO-Lieferungen für Nahrungs- und Futtermittel sowie zur Weiterverarbeitung klargestellt werden muss, dass diese lebende modifizierte Organismen (LMOs) enthalten könnte, die nicht zur absichtlichen Freisetzung in die Umwelt gedacht sind.
Fortschritte erzielten die Vertragsparteien dagegen insbesondere im operationalen Bereich, also bezüglich Clearing-House-Mechanismus, Kapazitätenaufbau in den Entwicklungsländern, Risikoabschätzung und -management sowie der Überwachung der Einhaltung.

Umweltgruppen nutzten das Treffen für die Veröffentlichung des "ersten online-Registers für GVO-Kontaminationen" - wie zB dem jüngsten Bt10-Skandal in der EU.

Website Cartagena-Protokoll (engl.)
Pressemeldung UNEP (engl. pdf 112kb)
Earth negotiations bulletin (engl.)
Pressemeldung Europäische Kommission (engl.)
Pressemeldung Greenpeace (engl.)
Kontaminations-Register (engl.)