Cartagena-Protokoll: neue Kennzeichnungspflicht für GVO
Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
Am 17.3.2006 endete in Curitiba (Brasilien) die dritte Vertragsstaatenkonferenz des Cartagena-Protokolls mit einer Einigung zur Kennzeichnung von GVO in agrarischen Produkten im internationalen Handel: Wenn die Produkte aus kontrolliertem Anbau kommen ("identity preservation") müssen sie mit "enthält GVO" gekennzeichnet werden, für andere Produkte gilt nach wie vor die Kennzeichnung "kann GVO enthalten". In beiden Fällen muss eine Liste beigelegt werden, welche GVO enthalten sind bzw. enthalten sein könnten.Ziel dieser Bestimmung ist es, bis 2012 nur noch Ladungen aus kontrolliertem Anbau zu haben. Eine Verpflichtung dazu konnte politisch aber nicht durchgesetzt werden. Gibt es beim Review 2012 keine Einigung unter den Vertragsstaaten, bleibt die nun beschlossene Übergangsbestimmung aufrecht.
EU-Umweltkommissar Dimas bezeichnete die Neuregelung der Kennzeichnungsvorschriften als "klar, sinnvoll und praktikabel für Exporteure und Importeure" sowie "konsistent mit geltendem EU-Recht".
Unterlagen Cartagena-Vertragsstaatenkonferenz (en)
Earth Negotiations Bulletin (en)
Pressemeldung Kommission IP/06/335 (en)
Presseinformation Umweltbundesamt
Presseinformation Agrarisches Informationszentrum AIZ