Chemikalienexporte: Kommission will mehr Kontrollen für Chrysotilasbest, Endosulfan und Tributylin

Chemie & Nanotechnologie

Am 27. Oktober 2008 wird in Rom die 4. Vertragstaatenkonferenz (COP) der Rotterdam-Konvention über den Handel mit gefährlichen Chemikalien stattfinden. In ihrem Entwurf für die Verhandlungsposition der EU schlägt die Europäische Kommission vor, Chrysotilasbest, das Pestizid Endosulfan und das Biozid Tributylin auf die Liste der durch die Rotterdam-Konvention geregelten Substanzen aufzunehmen.
Damit müssten Exporteure dieser Substanzen vor der Einfuhr in ein Land die „Zustimmung nach vorheriger Information“ des Ziellandes einholen.

Die Mitgliedstaaten werden die Position der Kommission voraussichtlich unterstützen, für die Aufnahme von Chrysotil hat die EU sich bereits 2006 vergeblich eingesetzt.

Weiters will die Europäische Kommission einen erneuten Versuch für die Einführung von Strafmechanismen in die Konvention starten und fordert die Regulierung des Herbizids Alachlor und des Pestizids Aldicarb bei der nächsten Vertragsstaatenkonferenz 2010.

Entwurf der Kommission für die Verhandlungsposition (en pdf 142kb)
Tagesordnung der Vertragsstaatenkonferenz in Rom (en doc 98kb)