Chemikalienexporte / neue Verordnung in Kraft
Chemie & Nanotechnologie
Seit 31.7.2008 ist in der EU eine neue Verordnung zum Export gefährlicher Chemikalien nach der Rotterdam-Konvention in Kraft. Kern der Änderungen ist eine Aufweichungen der bisherigen Bestimmungen:Ohne vorherige Zustimmung des Ziellandes durften gefährliche Chemikalien nach der alten Verordnung nicht exportiert werden. Nun sind solche Exporte möglich, wenn die Chemikalie im Zielland lizensiert, registriert oder zugelassen ist und der Export von der Europäischen Kommission gebilligt wird. Bei Exporten in Nicht-OECD-Länder müssen außerdem zusätzlich Gesundheits- und Umweltrisiken überprüft werden.
Weiters müssen dem Zielland zukünftig nicht nur Exporte von Chemikalien gemeldet werden, die in der Rotterdam-Konvention reguliert sind, sondern auch solche, die in der EU verboten und stark eingeschränkt sind. Außerdem werden die EU-Vorschriften für Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung von Chemikalien auch auf Exporte von Chemikalien ausgedehnt.
Verordnung 689/2008 (pdf 189kb)
Kommissionswebsite Rotterdam-Konvention (en)