CO2-Emissionen von Industrieanlagen: Minus 1,74 % jährlich ab 2013

Klima & Energie

Die Europäische Kommission hat die Obergrenze des EU-Emissionshandelssystems für 2013-2020 bekanntgegeben.

Industrieanlagen, die unter das europäische Emissionshandelssystem ETS fallen, dürfen im Jahr 2013 gemeinsam maximal 1.927 Milliarden Tonnen CO2 (oder entsprechende Mengen anderer Treibhausgase) ausstoßen. Dies hat die Europäische Kommission am 9. Juli 2010 entschieden.

Die Zuteilung der Zertifikate an die einzelnen Anlagen erfolgt durch die Mitgliedsstaaten über Nationale Vergabepläne, die so genannten NAPs. Diese müssen allerdings von der Europäischen Kommission abgesegnet werden. Die Unternehmen können die Zertifikate dann untereinander handeln, damit soll sichergestellt werden dass Emissionen dort reduziert werden wo dies am kostengünstigsten ist.

Mit dem Kommissionsbeschluss wird auch der weitere Verlauf der dritten Handelsphase des europäischen Emissionshandelssystems 2013 bis 2020 festgelegt.
So wird sich die maximale Emissionsmenge – das so genannte „Cap“ - jährlich um 1,74% oder 35 Milliarden Tonnen CO2 reduzieren. Basis für die Entscheidung ist das EU-Ziel, bis 2020, 20% der Treibhausgasemissionen einzusparen.
Die Angaben der Kommission sind noch nicht endgültig, da eventuell noch zusätzliche Sektoren (z.B. Aluminium) oder Gase (z.B. Lachgas) berücksichtigt werden. Die Zahlen werden vermutlich 2011 nochmals aktualisiert. Eine Überarbeitung der Obergrenze wurde notwendig, nachdem durch die Wirtschaftskrise zu viele Zertifikate im Umlauf waren und diese dadurch zu billig wurden.

Weitere Informationen (en)
Europäisches Emissionshandelssystem