CO2 Speicherung unter dem Meeresgrund: OSPAR-Übereinkommen erweitert

Natur & Biodiversität

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einigen sich auf eine Erweiterung des „Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR-Übereinkommen)“ zur Legalisierung der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (CO2) in geologischen Meeresformationen.

In einigen Mitgliedstaaten werden derzeit Überlegungen angestellt, Kohlendioxid unter dem Meeresgrund zu speichern. Um die rechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen zur Abscheidung und Speicherung von CO2 in geologischen Formationen des Meeresgrundes im OSPAR-Meeresgebiet zu schaffen, waren Abänderungen des OSPAR-Übereinkommens notwendig. Die Ergänzungen des Übereinkommens sollen gewährleisten, dass das Kohlendioxid dauerhaft in der Lagerstätte verbleibt und keine Gefahr für die menschliche Gesundheit und das marine Ökosystem besteht.

Ziel des OSPAR-Übereinkommens ist die Verhütung und Beseitigung der Verschmutzung sowie der Schutz des Nordostatlantiks gegen schädliche Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten. Die Europäische Gemeinschaft ist Vertragspartei des Übereinkommens. Das Übereinkommen trat am 25. März 1998 in Kraft.

Werdegang des Verfahrens
OSPAR-Übereinkommen
Beschluss des Rates (en)