Coronapandemie: EU billigt drei Dringlichkeitsmaßnahmen

2. April 20

Mit der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise („Corona Response Investment Initiative") sollen 37 Milliarden Euro Soforthilfe aus dem Kohäsionsfonds so schnell wie möglich an die von der Coronavirus-Pandemie am stärksten betroffenen Bürger*innen, Regionen und Mitgliedstaaten weitergeleitet werden.

Auch soll der EU-Solidaritätsfonds auf Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit ausgeweitet werden. Dadurch sollen den EU-Ländern im laufenden Jahr bis zu 800 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus sollen die EU-Vorschriften über Zeitnischen („slots“) auf Flughäfen einstweilen ausgesetzt werden. Dadurch sollen Fluggesellschaften während der Pandemie keine Leerflüge durchführen. Die vorübergehende Aussetzung bedeutet, dass die Airlines nicht verpflichtet sind, die ihnen zugeteilten Zeitkorridore für Starts und Landungen zu nutzen, um sie in der nächsten Saison zu behalten. Die Verfallsregel bei Nichtnutzung („use it or lose it“) wird für die gesamte Sommersaison rückwirkend ab 01. März bis zum 24. Oktober 2020 aufgehoben. Zusätzlich betrifft die Verzichtserklärung alle Flüge zwischen der EU und China sowie zwischen der EU und Hongkong, die im Zeitraum zwischen dem 23. Januar und 29. Februar dieses Jahres abgesagt wurden.

Die drei Dringlichkeitsmaßnahmen, die die EU-Kommission vor wenigen Tagen vorgelegt hatte, verabschiedete der Ministerrat am Montagabend. Das EU-Parlament hatte bereits am vergangenen Donnerstag auf einer Sondersitzung den Maßnahmen zugestimmt. Sie traten am 01. April in Kraft.  


-+DNR: Coronapandemie: Grünes Licht für Investitionspaket und Stopp von Leerflügen