Das Europäische Volksbegehren: Feigenblatt oder aktive Bürgerbeteiligung?

Das „Europäische Volksbegehren“ ist im Lissabon-Vertrag vorgesehen, der seit Ende 2009 in Kraft ist. Demnach muss die Europäische Kommission eine Gesetzesinitiative prüfen, wenn eine Million BürgerInnen dies fordern. Wie genau dieses Instrument funktionieren soll, wird derzeit von den europäischen Institutionen ausformuliert.

Unter Federführung der spanischen EU-Präsidentschaft haben sich die 27 Mitgliedstaaten auf ihre Anforderungen festgelegt: Die Unterschriften müssen aus neun Mitgliedstaaten und mindestens einem Drittel der Mitgliedstaaten kommen.
Weiters endete Anfang Februar 2010 ein Konsultationsverfahren der Kommission zum Thema, in dem es insbesondere auch um Möglichkeiten der Überprüfung ging: Verhinderung von Doppelunterzeichnungen, Online-Unterschriften etc.
Die Europäische Kommission wird auf Basis der Debatten bis Ende 2010 eine Verordnung über die neue Bürgerinitiative formulieren, Anfang 2011 soll das System der Bürgerinitiative funktionsfähig sein.

Pressemeldung der spanischen Präsidentschaft
Artikel auf EurActiv.com
Informationen zum Konsutlationsverfahren