Das neue EU-Bio-Logo: Euro-Blatt

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Seit 1. Juli 2010 gibt es ein neu gestaltetes EU-Bio-Siegel sowie neue EU-Vorschriften zur Kennzeichnung biologischer Lebensmittel.

Das neue EU-Bio-Logo „Euro-Blatt“ ist für alle verpackten Bioprodukte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden und die notwendigen Normen erfüllen, verbindlich vorgeschrieben. Beim „Euro-Blatt” sind die EU-Sterne in Form eines Blatts vor einem grünen Hintergrund angeordnet, es soll den VerbraucherInnen zwei Botschaften vermitteln: die Natur und Europa. Neben dem EU-Bio-Logo können auch andere private, regionale oder nationale Gütesiegel abgebildet werden. Für nicht verpackte und importierte Bio-Erzeugnisse ist es fakultativ.

Abgesehen vom Logo schreiben die neuen Kennzeichnungsvorschriften auch die verbindliche Angabe des Ortes vor, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe für das Produkt erzeugt wurden, sowie der Codenummer der Zertifizierungsstelle, die für die Kontrollen zuständig war. Eine weitere Änderung betrifft die erstmalige Einführung von EU-Vorschriften für die ökologische Aquakultur.
Die neuen Vorschriften müssen nach einem Übergangszeitraum von zwei Jahren erfüllt werden.

„Wir hoffen, dass sich das neue EU-Bio-Logo zu einem EU-weit anerkannten Symbol für die Erzeugung biologischer Lebensmittel entwickelt, bei dem der Verbraucher darauf vertrauen kann, dass die Erzeugnisse vollständig im Einklang mit den strengen EU-Vorschriften für den Bio-Landbau produziert wurden“, sagte der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Dacian Ciolos.

Artikel auf EurActiv.com (en)
Weitere Einzelheiten zu den neuen Vorschriften und dem EU Öko-Siegel
Informationen über die Konferenz über die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik