Debatte um F-Gase lebt auf: Umwelt als Rechtsgrundlage noch möglich
Klima & Energie
Obwohl das Europäische Parlament in erster Lesung zur F-Gas-Verordnung lediglich eine duale Rechtsgrundlage Umwelt / Binnenmarkt gefordert hatte, ist es rein rechtlich möglich, in zweiter Lesung die Umweltgesetzgebung als einzige Rechtsgrundlage zu fordern. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten des EP-Rechtsdienstes, das Mitte März 2005 bekannt wurde.Bei der Frage der Rechtsgrundlage geht es darum, ob die Mitgliedstaaten die VO übererfüllen dürfen oder nicht. Gegen die Stimmen Österreichs und Dänemarks, die beide bereits strengere Gesetz in Kraft haben, stimmte der Umweltministerrat im Oktober 2004 schließlich dafür, die Verordnung großteils als Binnenmarkt-Recht zu beschließen - und damit eine Übererfüllung unmöglich zu machen. Mit dem Rechtsgutachten ist die heftige Debatte um das Thema nun wieder offen.
Rechtsgutachten (pdf 540kb)
Infos zum Gesetzgebungsprozess (engl.)