Detaillierte Informationen bei Export/Import von GVOs

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Im Cartagena-Protokoll der UN-Biodiversitätskonvention werden Export und Import von gentechnisch veränderten Organismen geregelt, die erste Vertragsstaatenkonferenz fand vom 23.-27. Februar 2004 in Kuala Lumpur, Malaysia, statt.
Dabei einigten sich die Vertragsstaaten darauf, dass die Begleitdokumente bei Import/Export "wenn angemessen" detaillierte Informationen zur Handelsbezeichnung der GVOs, ihrem Risiko und ihrem Verwendungszweck enthalten müssen. Forderungen der EU, Norwegens, Malaysiens und afrikanischer Staaten nach einer pauschalen Gültigkeit dieser Regelungen wurden von der Schweiz, Japan, Brasilien und Kanada verhindert.
Bezüglich des umstrittenen Themas Haftung wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis 2007 Regelungen und Verfahren für die Haftung erarbeiten soll. Weiters wurde ein Ausschuss eingerichtet, der sich mit der Nichteinhaltung der Bestimmungen befassen wird. Er wird Länder mit Schwierigkeiten unterstützen und Verwarnungen aussprechen.
Friends of the Earth zeigte sich sehr erfreut über die Ergebnisse des Treffens und bezeichnete sie als "wichtigen Schritt vorwärts" für den Schutz von KonsumentInnen und Umwelt.

UN-Konvention Biodiversität (engl.)
Earth Negotiations Bulletin Cartagena-Protokoll (engl.)
Pressemeldung FoE (engl.)