Deutscher Naturschutzring: Abfall-Mix: Müllexporte, Verpackungen, Kunststoffgranulat
Die Verordnung über die Verbringung von Abfällen legt Verfahren und Kontrollregelungen fest, um sicherzustellen, dass bei Müllexporten keine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt existiert, und um die Nutzung von Abfällen als Ressource in einer Kreislaufwirtschaft innerhalb der EU zu fördern. Nach der politischen Einigung der EU-Institutionen im Trilogverfahren hat der Umweltrat am 25. März den letzten Entscheidungsschritt für eine Neuauflage der Abfallverbringungsverordnung getan. Die nun verabschiedete aktualisierte Verordnung verbietet die Verbringung von Abfällen, die innerhalb der EU entsorgt werden sollen, es sei denn, dies wurde nach dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung („PIC-Verfahren“) genehmigt. Als „grün gelistete Abfälle“, die zur Verwertung bestimmt sind, dürfen innerhalb der EU weiterhin von A nach B verbracht werden; für sie gelten die weniger strikten Verfahren. Weiterhin verboten bleibt die Ausfuhr von zur Entsorgung bestimmten Abfällen in Drittstaaten und zur Verwertung bestimmter gefährlicher Abfälle in Nicht-OECD-Länder. Neu ist ein Verbot der Ausfuhr nicht gefährlicher Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Staaten. Letztere können nach einem bestimmten Zeitrahmen ihre Bereitschaft erklären, Kunststoffabfälle aus der EU einzuführen, wenn sie strenge Abfallbewirtschaftungsstandards erfüllen. Nicht gefährliche Kunststoffabfälle können im Rahmen des „PIC-Verfahrens“ in OECD-Länder ausgeführt werden, unterliegen jedoch einer besonderen Kontrolle durch die Kommission. Zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Verordnung in Kraft.
Die Kampagne Rethink Plastic bedauert, dass es kein Ausfuhrverbot von Kunststoffabfällen in alle Nicht-EU/EFTA-Länder gibt. So erhalte beispielsweise die Türkei (ein OECD-Land) eine beträchtliche Menge an EU-Plastikabfällen - obwohl es eindeutige Beweise dafür gibt, dass dies der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schadet, kritisierte Rethink Plastic. Zwar gehöre die überarbeitete EU-Verordnung jetzt zu den ehrgeizigsten Abfallverbringungsvorschriften der Welt. Die EU müsse aber daran arbeiten, ihren eigenen Kunststoffverbrauch zu reduzieren und bei der Bewirtschaftung ihrer Kunststoffabfälle die strikte Einhaltung der Abfallhierarchie zu gewährleisten.
Plastik-Pellets: Umweltausschuss stimmt für strengere Regeln zur Minimierung von Verlusten
Der Umweltausschuss im EU-Parlament (ENVI) hat am 19. März mit großer Mehrheit (71 Ja-, 5 Nein-Stimmen, eine Enthaltung) seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Verordnung zur Vermeidung von Verlusten von Kunststoffpellets angenommen. Umweltverbände hatten den Vorschlag als „zaghaft“ bewertet und kritisiert, dass flüssiges Mikroplastik von der Verordnung ausgenommen ist. Es geht darum, die Verschmutzung durch Mikroplastik zu verringern, denn jedes Jahr gelangen auf verschiedenen Lieferketten bis zu 180.000 Tonnen Pellets aus der EU in die Umwelt. Die Verordnung enthält die verpflichtende Entwicklung und Umsetzung von Risikobewertungsplänen für Anlagen, die jährlich mehr als 1.000 Tonnen Kunststoffpellets umschlagen sowie die Pflicht zu deutlichen Kennzeichnungen und Informationen über Lager- und Transportbehälter. Der ENVI stimmte für eine Verbesserung der Definition von Kunststoffpellets, die als Ausgangsmaterial bei der Herstellung von Kunststoffprodukten und beim Kunststoffrecycling verwendet werden, so dass sie auch Pulver, Zylinder, Kügelchen und Flocken umfassen. Das Ziel ist, die unfreiwilligen Verluste auf Null zu reduzieren. Auch beim Umweltrat stand das Thema Kunststoffpellets auf der Agenda, allerdings erfolgte am 25. März zunächst eine Orientierungsdebatte ohne Abstimmung. Ähnlich das Thema Lebensmittelabfälle und Textilien im Rahmen der Abfallrahmenverordnung, zu dem eine Ratsposition noch aussteht. Das EU-Parlament hatte am 13. März seine Position zu Lebensmitteln und Textilien angenommen.
Verpackungsverordnung: Vorläufige Einigung steht
Die Überarbeitung der Verpackungsverordnung soll Müll reduzieren, Mehrweg fördern und das Recycling verbessern. Mitte März gab es eine Einigung zur Verpackungsverordnung im Trilog – die nötige qualifizierte Mehrheit der Vize-Botschafter:innen der Mitgliedstaaten stimmte dem Kompromiss am 15. März zu. Österreich lehnte ab, Deutschland stimmte nach längerem Zögern doch zu, verlangte aber eine Protokollnotiz, da eine Klausel zum Einsatz von Rezyklaten aus handelspolitischer Sicht problematisch sei. Der erzielte Gesetzeskompromiss sei ein wichtiger Erfolg – auch wenn deutliche Abschwächungen nicht mehr verhindert werden konnten.