Deutscher Naturschutzring: Güterverkehr: Reduktion externer Effekte und nationale Strategien
Demnächst gilt ein neuer Rahmen zur Förderung der Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS). CO2- und andere Emissionen, Staus, Lärm und Unfälle sind negative externe Effekte des Güterverkehrs. Eine zumindest teilweise Verlagerung vom Straßenfernverkehr auf die Schiene, die Binnenschifffahrt und den Seeverkehr könnte diese verringern helfen. Der am Mittwoch vorgelegte Vorschlag zum kombinierten Verkehr soll den Güterverkehr nachhaltiger gestalten. Der Vorschlag aktualisiert die geltende Richtlinie, bietet einen Förderrahmen für intermodalen und kombinierten Verkehr und ergänzt das Paket zur Ökologisierung des Güterverkehrs vom Juli 2023.
Im intermodalen Verkehr wird beispielsweise ein Container über eine Kombination aus Lastkraftwagen, Bahn, Lastkahn, Schiff oder Flugzeug befördert. Da der Straßenverkehr immer noch am flexibelsten ist, wird er auch beim kombinierten Verkehr weiterhin für die erste sowie letzte Teilstrecke einer Fahrt genutzt. Damit soll jeder Ort in der EU erreicht werden, aber eben kombiniert mit der besseren Umweltverträglichkeit von Schiene, Binnenschifffahrt oder Kurzstreckenseeverkehr auf der Hauptstrecke. Neues Ziel für die Mitgliedstaaten wäre es, die durchschnittlichen Haus-zu-Haus-Kosten von Beförderungen im kombinierten Verkehr innerhalb von sieben Jahren, um mindestens 10 Prozent zu senken. Ein neues EU-Gateway für intermodalen Verkehr soll Links zu den künftig verpflichtenden nationalen Strategierahmen zur Erleichterung der Nutzung des intermodalen Verkehrs aller Mitgliedstaaten sowie praktische Informationen über bestehende Maßnahmen bieten.
Der Schwerpunkt der aktuellen Überarbeitung der Richtlinie durch die Kommission liegt bei der Förderung von Vorhaben, die die negativen externen Effekte im Vergleich zu rein straßengebundenen Vorhaben zwischen demselben Anfangs- und Endpunkt um mindestens 40 Prozent verringern. Um den Verkehrsunternehmen dabei zu helfen, ihre Förderfähigkeit nachzuweisen, verweist die EU-Kommission auf digitale Plattformen (eFTI) mit entsprechenden Berechnungsinstrumenten. Neben bestehenden Regulierungsmaßnahmen sieht der Vorschlag eine Ausnahme für den kombinierten Verkehr von vorübergehenden Fahrverboten vor, wie zum Beispiel Wochenendfahrverbote. Ziel ist es, die Nutzung der Terminalkapazität und anderer Infrastrukturkapazitäten zu verbessern, indem Lkw, die die kurzen Zubringerstrecken durchführen, die Terminals entsprechend den Abfahrtszeiten von Zügen, Schleppkähnen oder Schiffen erreichen können. Nun müssen sich Rat und Parlament dazu äußern.
Güterverkehr: Reduktion externer Effekte und nationale Strategien