Deutsches Verfassungsgericht billigt Lissabon-Vertrag mit Auflagen

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den Vertrag von Lissabon in ihrem am Dienstag veröffentlichten Urteil gebilligt, der deutschen Regierung jedoch Auflagen für die Ratifizierung erteilt.

Zwar sei das Vertragswerk mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Ein Begleitgesetz zum Vertrag sei allerdings verfassungswidrig, weil Bundestag und Bundesrat nicht ausreichend eingebunden wurden, urteilte das Gericht. Der Vertrag kann somit vorerst nicht ratifiziert werden. Die Richter zeigten sich jedoch zuversichtlich, dass die letzte Hürde vor der Ratifizierung schnell genommen werde.

Gegen den Lissabon-Vertrag geklagt hatten unter anderem der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und die Fraktion der Linkspartei im Bundestag.

Artikel Spiegel
Urteil im Wortlaut