Deutschland gegen Nano-Kennzeichnung für Kosmetika

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)

Deutsche VertreterInnen waren gegen die Bemühungen der EU, Kosmetikhersteller zu zwingen, die KonsumentInnen über Nanomaterialien in Produkten zu informieren.

Auf europäischer Ebene wurde vor kurzem eine neue Verordnung über die Vermarktung und Sicherheit von Kosmetika verabschiedet. Eines der Kernelemente der neuen Verordnung ist eine Klausel, nach der Firmen das Wort „Nano“ in Klammer hinter jedem Inhaltsstoff abdrucken müssen, der weniger als 100 Nanometer groß ist. Deutsche VertreterInnen waren nun der Auffassung, dass die Kennzeichnung von den Verbrauchern als Warnung aufgefasst werden könnte. Nach der deutschen Position wäre es sinnvoller die VerbraucherInnen zu informieren, wenn die Verwendung von Nanomaterialien zu veränderten Produkteigenschaften führt. Deutschland folgt hier der Position der Industrie, die sich gegen die Kennzeichnung von Nanomaterialien in Produkten ausspricht.

Verordnung bezüglich kosmetischer Mittel
Artikel auf EurActiv.com