Deutschland: In TTIP vorgesehene Schiedsgerichte sind verfassungswidrig
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Nicht nur in Österreich ist die Opposition gegen die geplante Investorenschutzklausel des Handelsvertrages TTIP zwischen der EU und den USA sehr stark - auch in Deutschland gibt es dagegen massiven Widerstand. Ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt jetzt, dass die Schiedsgerichte in Deutschland verfassungswidrig wären. Es kommt zu dem Schluss, dass sie mit dem Grundgesetz unvereinbar sind.Erstellt wurde das Gutachten am Münchener Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität der Bundeswehr von Prof. Kathrin Groh (Lehrstuhl für Öffentliches Recht) und Prof. Daniel-Erasmus Khan (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht).
"Wer sich vom Staat in seinen Rechten verletzt fühlt, muss selbstverständlich vor einem Gericht klagen können, aber dies kann eben regelmäßig nur ein deutsches Gericht sein", sagte Khan. "Eine Flucht aus der deutschen Gerichtsbarkeit mittels Schiedsgerichtsvereinbarung à la CETA oder TTIP begegnet nämlich durchgreifenden rechts- und verfassungsstaatlichen Bedenken", so Khan. "Auch und gerade bei Schadenersatzanforderungen ausländischer Investoren gegen den deutschen Staat muss die deutsche Justiz zumindest das letzte Wort haben", fügte Groh hinzu.
Die Wahl des verfassungsgemäßen Rechtsweges sei deshalb so wichtig, weil dadurch indirekt über den Erfolg einer Schadenersatzklage mitentschieden werde. Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger sagte dazu: "Es macht einen gravierenden Unterschied, ob Vertreter internationaler Anwaltskanzleien als Freihandelsrichter oder vom deutschen Staat demokratisch und transparent bestimmte Richter solche Entscheidungen treffen." So schaffe formelles Verfahrensrecht wie zum Beispiel die Wahl des Rechtsweges auch materielles Recht wie zum Beispiel die Einhaltung ökologischer Standards.
Der BUND-Vorsitzende sieht sich durch das Gutachten in seinen Bedenken gegenüber den geplanten Freihandelsabkommen bestätigt. "Wir sind in großer Sorge, dass durch diese Abkommen mühsam erkämpfte Standards zur Disposition gestellt, der Spielraum für künftige politische Regulierung beschränkt und unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren ausgehebelt werden", sagte Weiger.
Konkreter Anlass, das Gutachten in Auftrag zu geben, war eine Klage des Energieunternehmens Vattenfall gegen den deutschen Staat vor einem Schiedsgericht. Der schwedische Energiekonzern verklagte Deutschland wegen der Stilllegung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel auf 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz. "Wird ein Staat von Schiedsgerichten zu hohen Zahlungen verurteilt, ist wahrscheinlich, dass dies Auswirkungen auf das künftige Handeln des Staates hat", sagte Christian Hierneis vom BUND. "Das lässt befürchten, dass Umwelt- und Verbraucherschutzstandards schleichend abgebaut werden", so Hierneis.
Die breiten Proteste gegen TTIP zeigen offenbar Wirkung. Der deutsche Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat vorgeschlagen, statt der umstrittenen Schiedsgerichte einen internationalen Handelsgerichtshof ins Leben zu rufen. "In der Politik scheint ein Nachdenken einzusetzen", kommentiert Richard Mergner von BUND. "Damit liegt zwar ein neuer Vorschlag auf dem Tisch, der aber bei genauem Hinsehen nur dazu dient, den Investorenschutz in diesen Abkommen beizubehalten. Fraglich ist auch, ob die Handelspartner außerhalb der EU sich darauf überhaupt einlassen."