Deutschland: Kein Konzept für Strom-Management bei Überproduktion - Windräder abgeschaltet, konventionelle Anlagen weiter betrieben

Klima & Energie

Eine Anfrage deutscher Abgeordneter an die Bundesregierung zeigt, dass die Einbindung erneuerbarer Energien in die Stromversorgung des Landes unzulänglich ist.

Eine sogenannte „Kleine Anfrage“ einer Gruppe von Abgeordneten des Bundestags vom 1. September des letzten Jahres an die Deutsche Bundesregierung wirkt auf den ersten Blick eher harmlos, enthält aber großes Konfliktpotential.

In den vergangenen Jahren wurden (vor allem im Norden und Nordosten Deutschlands) immer wieder Windräder abgeschaltet, da es zeitweise zu einer Stromüberproduktion kam, und die Einspeisung des zu viel produzierten Stroms laut Bundesnetzagentur eine Gefahr für die Netzstabilität bedeutet hätte. Im Jahr 2009 gingen so 74 Gigawattstunden sauberer Energie verloren, im letzten Jahr sogar 127 Gigawattstunden - eine Steigerung von 72 Prozent.

Die deutschen Abgeordneten wollten in ihrer Anfrage erfahren, warum ausgerechnet auf sauberen Strom verzichtet wurde und nicht auf Strom, der von Atomkraftwerken, Braunkohlekraftwerken oder Steinkohlekraftwerken erzeugt wurde.

Die Antwort der deutschen Bundesregierung zeigt, dass es für den Fall einer Strom-Überproduktion an einem gesamtwirtschaftlichen Konzept fehlt.

Die deutsche Bundesregierung konnte die Frage nach einer gleichzeitigen Stromreduktion von erneuerbaren und konventionellen Energien nicht beantworten. Es fehle an „einer Gesamtauswertung von Daten“.

Die Abschaltung der Windräder wurde so argumentiert, dass die von ihnen erzeugte Strommenge naturgemäß flukturiert, und konventionelle Kraftwerke verlässlich kalkulierbare Mengen an Strom erzeugen würden.
Die Antwort der Bundesregierung zeigt allerdings, dass es „keine Prognosen und Schätzungen“ gibt, was die Zunahme von „Überschuss-Strom“ aus Windkraft-Anlagen und aus PV-Anlagen für die nächsten Jahre bis 2020 bzw. bis 2030 gibt. Dadurch können natürlich auch keine ernsthaften Kalkulationen über die potentielle Verfügbarkeit der Strom-Mengen von nachhaltigen Energien angestellt werden.

Das deutsche Energiewirtschaftsgesetz und das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz enthalten Vorschriften über die sogenannte Abregelung von „Leistung in Situationen, in denen die Stabilität des Netzes gefährdet ist“. Es gibt auch eine Abschaltrangfolge der deutschen Bundesnetzagentur für das Einspeisemanagement. Diese besagt, dass „zwingend benötigte Erzeugungsanlagen“ nur bis zum „netztechnisch erforderlichen Minimum heruntergefahren werden“ sollen.

Die Antwort der deutschen Bundesregierung zeigt jedoch, dass „im Grundsatz alle konventionellen Kraftwerkskapazitäten bis zu einem technischen Minimum abregelbar sind“. Das ausschließliche Abschalten von Windrädern scheint dadurch suspekt.

Laut Abschaltrangfolge sollen weiters „Umweltgesichtspunkte“ berücksichtigt werden, sogenannte „Erneuerbare-Energien-Anlagen“ sollen laut Antwort der deutschen Bundesregierung „so lange wie möglich ins Netz einspeisen“. Die Abschaltung von Windrädern als erste und einzige Maßnahme zur Regelung der Überproduktion von Strom wirkt dadurch als willkürliche Maßnahme.

Die Anfrage der Abgeordneten und die Antwort der deutschen Bundesregierung zeigen, dass Erneuerbare Energien immer noch als „Stiefkinder“ der Stromerzeugung betrachtet werden und nicht vollständig in den Energieversorgungsplan des Landes einbezogen werden.

Abregelung von Stromerzeugungsanlagen: Abgeordneten-Anfrage und Antwort der Deutschen Bundesregierung (pdf)