Die EU ebnet den Weg für ein Recht auf Reparatur
17. Jän 19
Die EU geht einen kleinen Schritt in Richtung der Vermeidung von Abfall und Treibhausgasen im Bereich der Produktion. In Zukunft werden Hersteller von Elektrogeräten erstmals dazu verpflichtet sein, ihre Produkte einfacher reparierbar und langlebiger zu gestalten. Diese Entscheidung der Mitgliedstaaten soll ab April 2021 in Kraft treten. Die Regeln gelten für Produkte wie Displays, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Beleuchtung und Kühlschränke.
Dies sind gute Nachrichten für Umwelt und KonsumentInnen, wie die Organisationen European Environmental Bureau (EEB) und ECOS betonen, welche sich im Rahmen der Kampagne „Coolproducts“ für das Recht auf Reparatur in Europa einsetzen.
Chloe Fayole von ECOS sagte zum Beschluss: „Die Vereinbarung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Von den USA bis nach Europa fordern die Menschen ihr Recht ein, ihre eigenen Sachen zu reparieren, weil sie es satthaben, dass diese vorzeitig kaputtgehen. Es ist nur vernünftig, VerbraucherInnen die Reparatur und Wiederverwendung aller elektronischen Produkte zu ermöglichen.“
Die Vereinbarung geht den Organisationen aber nicht weit genug. Die meisten Reparaturvorgänge werden weiterhin nur von professionellen Werkstätten durchgeführt werden können. Nach den neuen Gesetzen müssen die Hersteller die meisten Ersatzteile und Reparaturhandbücher nur diesen zur Verfügung stellen. Dies kann den Zugang unabhängiger Werkstätten und der KonsumentInnen selbst auf einige wichtige Ersatzteile und Informationen einschränken, was die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Reparaturdiensten einschränkt.
Stephane Arditi von der EEB sagte dazu: „Wenn Reparaturarbeiten in den Händen einiger weniger Unternehmen bleiben, verpassen wir die Gelegenheit, sie erschwinglicher und verfügbarer zu machen. Kleine unabhängige Werkstätten können einen großen Beitrag zur Wirtschaft und unserer Gesellschaft leisten. Wir müssen ihnen helfen, ihre Arbeit zu erledigen.“