DNR: EU-Naturschutzrecht auf dem Prüfstand

Bis 10. August 2026 lief die öffentliche Konsultation zum sogenannten Stresstest der EU-Vogelschutz- und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Rund 8.500 gültige Rückmeldungen gingen bei der EU-Kommission ein. Geprüft werden soll, ob die beiden zentralen Naturschutzrichtlinien weiterhin relevant, verhältnismäßig und geeignet sind, ihre Ziele kosteneffizient zu erreichen – ausdrücklich auch mit Blick auf eine mögliche Verringerung von Verwaltungslasten. Die Ergebnisse sollen nach einer „Realitätsprüfung“ mit Behörden und Interessengruppen im September sowie einem Umsetzungsdialog mit EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall im Oktober noch bis Ende 2026 vorliegen.

Umweltverbände warnen davor, den Stresstest für eine Schwächung des bestehenden Naturschutzrechts zu nutzen. Mehr als 615.000 Menschen haben inzwischen die Petition der europäischen #HandsOffNature-Kampagne unterzeichnet. Das Bündnis fordert, die geltenden Naturschutzvorschriften vollständig umzusetzen und ausreichend zu finanzieren. Das Europäische Umweltbüro (EEB) verweist dabei auch auf die gesellschaftliche Bedeutung intakter Ökosysteme: Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse und Küsten tragen unter anderem zum Schutz vor Überschwemmungen, Dürren und Waldbränden sowie zu sauberem Wasser, gesunden Böden und Bestäubung bei.

Wiederherstellungspläne kommen nur schleppend voran

Parallel dazu müssen die Mitgliedstaaten die erst 2024 beschlossene EU-Wiederherstellungsverordnung umsetzen. Bis 1. September 2026 sollten sie ihre Entwürfe der nationalen Wiederherstellungspläne vorlegen. Nach Angaben von ENDS Europe hatten die Frist allerdings lediglich Bulgarien, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Spanien und Österreich eingehalten beziehungsweise nahezu eingehalten. 20 Mitgliedstaaten lagen zurück. Teilweise wurde dies auch mit offenen Fragen zur Finanzierung begründet. Die EU-Kommission will zusätzlich eine Finanzierungsanalysen vorlegen, sobald mehr nationale Pläne vorliegen und die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 weiter fortgeschritten sind.

Deutschland will seinen Entwurf laut Bundesumweltministerium erst einige Wochen später übermitteln. Rund 7.000 Rückmeldungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung würden derzeit eingearbeitet. Österreich übermittelte seinen Entwurf nahezu fristgerecht, sieht jedoch vor allem freiwillige Maßnahmen im Agrarumweltprogramm sowie im Wald-, Gewässer- und Moorschutz vor. Umweltorganisationen kritisieren insbesondere fehlende konkrete Flächenziele, Maßnahmen und eine langfristig gesicherte Finanzierung. Die EU-Kommission wird die nationalen Entwürfe voraussichtlich im Frühjahr 2027 bewerten; bis September 2027 müssen die Mitgliedstaaten ihre endgültigen Wiederherstellungspläne einreichen. (Quelle: DNR)

EU-Kommission: Stress test of the Birds and Habitats Directives - Green Forum 

ENDS Europe [kostenpflichtig]: Member states blame Brussels after 20 miss deadline for nature restoration plans

Europe.Table [kostenpflichtig]: Wiederherstellungsverordnung: Warum sich die Übermittlung des NWP an Brüssel verschiebt 

BMUKN: Nationaler Wiederherstellungsplan für die Natur in Deutschland