DNR: EU-Parlament sagt ja zur Batterienverordnung

Sobald der Rat seine formale Billigung geleistet hat und das Gesetz im Amtsblatt erschienen ist, gelten künftig EU-weit neue Regeln für Design, Einsatz und Ende der Lebensdauer von Batterien. Die Vorschriften berücksichtigen technologische Entwicklungen, zukünftige Herausforderungen und umfassen die Gestaltung, Herstellung und Abfallbewirtschaftung aller in der EU verkauften Batterietypen. Strengere Ziele für die Sammlung von Abfällen, Recyclingeffizienz und stoffliche Verwertung sind ebenso enthalten wie strengere Anforderungen an Nachhaltigkeit, Leistung und Kennzeichnung. Es gibt eine Sorgfaltspflicht zur Bewältigung sozialer und ökologischer Risiken, außerdem sollen Gerätebatterien künftig leichter zu ersetzen sein.

Maßnahmen der Verordnung im Detail betreffen: eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel wie elektrische Roller und Fahrräder und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 Kilowattstunden (kWh); Gerätebatterien müssen so gestaltet sein, dass die Verbraucher:innen sie selbst leicht entfernen und ersetzen können; ein digitaler Batteriepass für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh; eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für große Wirtschaftsbeteiligte, (ohne kleine und mittlere Unternehmen); strengere Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen; Mindestmengen an zurückgewonnenen Materialien aus Altbatterien; Mindestgehalt an rückgewonnenen Inhaltsstoffen aus Abfällen der Batterieerzeugung und Verbraucherabfällen zur Verwendung in neuen Batterien.

EU-Parlament sagt ja zur Batterienverordnung